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betätigten Hubvorrichtungen oder Gasdruckfedern, ausgestattet sind.(3) Bewegliche Abdeckungen und Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung der Absturzkante öffnen lassen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957
" enthält spezielle Regelungen. So sind z. B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe (gemeint sind Standard-Frachtcontainer) nur mit Höhensicherung zulässig.....Im Bereich des Ladungsumschlags werden für Arbeiten auf hochgelegenen Containern (z.B. zur Sicherung oder Entsicherung von Befestigungselementen an Bord von Containerschiffen) spezielle „Laschkörbe“ eingesetzt ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
sind Absturzsicherungen vorzusehen. Diese Vorrichtungen müssen so gestaltet und so beschaffen sein, dass Abstürze verhindert und Verletzungen der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden. Feste Absturzsicherungen dürfen nur an Zugängen zu Leitern oder Treppen unterbrochen werden. Lassen sich im Einzelfall feste Absturzsicherungen nicht verwenden, müssen stattdessen andere Einrichtungen zum Auffangen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen m ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
entsprechen müssen. Konkretisiert wird die Anforderung insbesondere in § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier heißt es: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Nein, dies ist nicht möglich.Die Möglichkeit der Verringerung bezieht sich nur auf auf den Fall, dass die Absturzhöhe nicht mehr als 12 m beträgt.In der ASR A2.1 ist unter dem Punkt 5.1 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m ...
Stand: 16.08.2018
Dialog: 42412
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
die Pflicht des Arbeitgebers, eine in seinem Verantwortungsbereich geschaffene Gefahrenquelle soweit zu beseitigen oder zumindest die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist. Sie gilt nicht nur für die eigenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für fremde Personen (Dritte). Die §§ 823 ff, Bürgerliches ...
Stand: 06.06.2023
Dialog: 42562
bei Bühnen) nur dann verzichtet werden, wenn: - die Arbeiten von fachlich qualifizierten und körperlich geeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, - der Arbeitgeber für den begründeten Ausnahmefall eine besondere Unterweisung durchgeführt hat und - die Absturzkante für die Beschäftigten deutlich erkennbar ist."Diese Regelungen sind auch für einen Dachdeckerbetrieb einzuhalten. ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
. zusätzlich mit Gewichtsausgleich, hydraulisch betätigten Hubvorrichtungen oder Gasdruckfedern, ausgestattet sind. (3) Bewegliche Abdeckungen und Umwehrungen dürfen nur aus der Schutzstellung gebracht werden, wenn dies betrieblich erforderlich ist und andere Schutzmaßnahmen getroffen sind. Sie müssen in der Schutzstellung gesichert werden können und dürfen sich nicht in Richtung der Absturzkante öffnen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
werden, ist in diesem Fall die ASR A2.1 höherwertig einzuschätzen. Hieraus ergibt sich, dass es ausreichend ist, wenn die dort genannten Anforderungen umgesetzt werden. Da dies nur Mindestanforderungen sind, spricht nichts dagegen, die höheren Anforderungen der DGUV Information umzusetzen.Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen, Teil 3: Treppen, Treppenleitern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“).4. Lassen die Eigenart und der Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zu, darf auf die Anwendung von PSAgA im Einzelfall (z. B. Boden- und Wandöffnungen von Szenenflächen bei Bühnen) nur dann verzichtet werden, wenn:- die Arbeiten von fachlich qualifizierten ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114