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       werden. Entscheidend ist die Gefährdung Betriebsangehöriger oder Dritter und die kann je nach Gestaltung des Bauwerks sehr unterschiedlich sein. Beurteilungskriterien sind z.B. Vorkommen von Absturzstellen, Gefahr des Ertrinkens an Wasserflächen oder bei plötzlich auftretender starker Wasserführung, aber auch benachbarte Wohnbebauung oder gar Kinderspielplätze, Schulen etc.. Hier sind eventuell weitere Stellen ...      
      Stand: 06.06.2023
      Dialog: 42562
     
        
    
      
      Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...      
      Stand: 10.07.2024
      Dialog: 4233
     
        
    
      
       "Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern" relevant:"Wenn auf Dächern Arbeiten durchgeführt werden oder diese als Verkehrswege genutzt werden, hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Absturz nach Punkt 4.1 besteht. ... Besteht bei Arbeiten auf Dächern oder Verkehrswegen eine Gefährdung durch Absturz, sind Maßnahmen zum Schutz vor Absturz entsprechend der Rangfolge nach Punkt 4.2 zu treffen ...      
      Stand: 10.08.2021
      Dialog: 25344
     
        
    
      
      Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Einsatz von seilunterstützen Arbeitsverfahren und Klettergeräten zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung von Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass wenn zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen nicht auf sichere Weise und unter angemessenen ergonomischen Bedingungen ...      
      Stand: 10.03.2025
      Dialog: 8192
     
        
    
      
       und Lichtbänder, die konstruktiv nicht durchtrittsicher sind, müssen mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen von Beschäftigten verhindern. Für Arbeiten und Verkehrswege im Gefahrenbereich (Abstand ≤ 2,0 m) von nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln und Lichtbändern im Bestand ist sicherzustellen, dass durch Absperrungen oder Abdeckungen ein Absturz ...      
      Stand: 23.09.2020
      Dialog: 42289
     
        
    
      
       und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können." Unter Abschnitt 3.3 des Anhangs 1 BetrSichV "Besondere Vorschriften für die Benutzung von Leitern" wird zudem ausgeführt:  "3.3.1 Der Arbeitgeber darf Beschäftigten nur solche Leitern ...      
      Stand: 10.04.2017
      Dialog: 13898
     
        
    
      
       Standard.Nach § 12 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 38 darf …… "Anseilschutz verwendet werden, wenn für die auszuführenden Arbeiten geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind."In den Durchführungsanweisungen heißt es aber auch dazu:"Zur Beurteilung der Unzweckmäßigkeit der Verwendung von Auffangeinrichtungen gilt:Der Einsatz von kollektiven (technischen) Sicherungsmaßnahmen hat Vorrang vor der Verwendung ...      
      Stand: 12.04.2021
      Dialog: 5797
     
        
    
      
       Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. In ihrem konkreten Fall ist die Geländerhöhe größer zu wählen, da sich der Arbeitnehmer beim Reinigen der Fenster herauslehnen wird. Desweiteren muss das mobile Schutzgeländer so befestigt sein, dass der Schutz gegen Absturz gegeben ist. Hinweis: Für zeitweilige Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen können auch zeitweilige ...      
      Stand: 09.04.2017
      Dialog: 13514
     
        
    
      
      , müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht ...      
      Stand: 30.10.2024
      Dialog: 44036
     
        
    
      
       abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter.(2) Arbeitsplätze und Verkehrswege ...      
      Stand: 30.04.2025
      Dialog: 44114
     
        
    
      
      Generell gilt, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, mit Schutzvorrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten ...      
      Stand: 08.06.2021
      Dialog: 21903
     
        
    
      
       für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten ...      
      Stand: 18.08.2017
      Dialog: 30048
     
        
    
      
       werden, die sowohl einen Absturz von Beschäftigten als auch von Arbeitsmitteln sicher verhindern.Weitere Vorgaben finden sich unter der Nummer 3 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen" des Anhangs der BetrSichV. Insbesondere möchten wir hier die folgenden Nummern hervorheben:"3.1.5 An Arbeitsmitteln mit Absturzgefährdung ...      
      Stand: 18.01.2023
      Dialog: 43748
     
        
    
      
       und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss ...      
      Stand: 13.12.2019
      Dialog: 42957
     
        
    
      
      , dass Beschäftigte abstürzen oder durch herabfallende Gegenstände verletzt werden können. Sind aufgrund der Eigenart des Arbeitsplatzes oder der durchzuführenden Arbeiten Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang ...      
      Stand: 11.04.2017
      Dialog: 14348