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sind grundsätzlich nicht als geeignete Arbeitsmittel anzusehen. Die ausgewählten Zugangsmittel müssen auch die Flucht bei drohender Gefahr ermöglichen. Beim Zugang zum hoch gelegenen Arbeitsplatz sowie beim Abgang von diesem dürfen keine zusätzlichen Absturzgefährdungen entstehen. (Nummer 3.1.2 Anhang 1 BetrSichV).Unter der Nummer 3.4 Anhang 1 BetrSichV finden sich Besondere Vorschriften für Zugangs ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 8192
Bei einem Kran handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 9 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare Gefährdungen ausreichend geschützt sind. Insbesondere müssen Schutzmaßnahmen getroffen ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Für Dachdecker gelten dieselben Vorgaben wie für alle anderen Beschäftigten.Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) lässt sich folgendes nachlesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten.Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können.Die DGUV Vorschrift 36 "Hafenarbeiten ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
sind." (ArbStättV, Anhang Nummer 1.11) In der ASR A1.8 "Verkehrswege" , in der DGUV Regel 103-007 (bisher: BGR 177) "Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume" und in der DGUV Information 201-014 (bisher: BGI 691) "Regeln für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen" werden die Anforderungen konkretisiert. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Nach der Nummer 1.10 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind:"(1) Laderampen entsprechend den Abmessungen der Transportmittel und der Ladung auszulegen. (2) Sie müssen mindestens einen Abgang haben; lange Laderampen müssen, soweit betriebstechnisch möglich, an jedem Endbereich einen Abgang haben. (3) Sie müssen einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
(ArbStättV) unter Nummer 2.1 festgelegt. Danach müssen Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter der Nummer 5.2 Sicherung von Bodenöffnungen ist hier folgendes nachzulesen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter dem Nummer 1.6 "Fenster, Oberlichter" ist folgendes nachzulesen:"(1) Fenster, Oberlichter und Lüftungsvorrichtungen müssen sich von den Beschäftigten sicher öffnen, schließen, verstellen und arretieren lassen. Sie dürfen nicht so angeordnet sein, dass sie in geöffnetem Zustand eine Gefahr für die Beschäftigten ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Unter der Nummer 2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114