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Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen und müssen m ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
, die an Gefahrenbereiche grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
" enthält spezielle Regelungen. So sind z. B. Arbeiten bei Absturzgefahren über mehr als eine Containerhöhe (gemeint sind Standard-Frachtcontainer) nur mit Höhensicherung zulässig.....Im Bereich des Ladungsumschlags werden für Arbeiten auf hochgelegenen Containern (z.B. zur Sicherung oder Entsicherung von Befestigungselementen an Bord von Containerschiffen) spezielle „Laschkörbe“ eingesetzt ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 4233
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ent ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
Bereits die alte Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV vom 20. März 1975 hatte die Forderung nach Absturzsicherungsmaßnahmen bei Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, bei denen Absturzgefahren bestehen, zum Inhalt (§§ 12, 14 ArbStättV, alt).In der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden diese Regelungen im Anhang unter der Nummer 2.1 aufgeführt. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz g ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 5797
, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind."Die Anforderungen der ArbStättV werden konkretisiert durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die ASR A1.8 Verkehrswege formuliert in Kap. 4.7 Anforderungen an die Gestaltung von Laderampen.Laderampen, die höher als 1 m ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 7455
der Bahnkörper als Laderampe genutzt wird, weil dort gelegentlich Waren aus den Waggons aus- oder eingeladen werden, sind besonders die Vorgaben der Ziffer 1.10 Anhang der ArbStättV zu beachten. Nach Abs. 3 müssen Laderampen "einfach und sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass sie nach Möglichkeit mit Schutzvorrichtungen gegen Absturz auszurüsten sind; das gilt insbesondere in Bereichen von Laderampen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter Nummer 4.2 findet sich die Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz."Bauliche und technische ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
der Fensterbrüstung um einen Teil einer Außenwand.3.9 Gefahrenbereiche im Sinne dieser ASR sind Bereiche, in denen Beschäftigte nicht durch bauliche Maßnahmen vor einer Gefährdung durch Absturz oder herabfallende Gegenstände geschützt sind."Unter dem Punkt 5 werden Maßnahmen zum Schutz vor Absturz beschrieben. Die Informationen zur Sicherung an Bodenöffnungen finden sich unter dem Punkt 5.2."(1) Bodenöffnungen ...
Stand: 13.12.2019
Dialog: 42957