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Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht, d. h. wenn Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Beschäftigung in der Wohnküche tätig werden, ergeben sich die Anforderungen an den Fußboden aus der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Danach müssen Fußböden gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend ausgeführt sein (Ziffer 1.5 des Anhangs zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 5982
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
und Brücken, die nur zur Zierde dienen, sollte verzichtet werden. Auch glatt polierte Fliesen- und Steinböden oder hochglänzende Holzböden sind zu vermeiden....Teppichbeläge sind grundsätzlich auch geeignet. Allerdings muss Teppich vollflächig mit einem antistatischen Kleber verklebt werden. Außerdem sollte der Teppichboden nur einen sehr niedrigen Flor haben. Bei der Auswahl ist darauf zu achten ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42353
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (inkl. der Fußböden) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Dieser Verpflichtung wird in Teeküchen im Normalfall durch eine sog ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet:"Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein." (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
Fußböden von Schreinereien sollten hinsichtlich der Rutschhemmung nach Bewertungsgruppe R11 eingeordnet werden. Soweit die Fußböden frei von rutschfördernden Stoffen sind, ist auch eine Einordnung nach Bewertungsgruppe R10 möglich.Begründung:Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort is ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
der Rutschgefahr (R-Gruppen):Nummer 12.13 - Laborräume (Gesundheitsdienst/Wohlfahrtspflege) - R 9,Nummer 21.3 - Laborräume (chemische/thermische Behandlung von Eisen/Metall) - R 11 .Welche R-Gruppe im Einzelfall erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und umsetzen.Auf die DGUV Information 213-086 "Biologische Laboratorien - Ausstattung und organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
Die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu Fußböden in Arbeitsstätten lautet: Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein. (Anhang zur ArbStättV Nr.1.5 Abs. 2)Diese Anforderungen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt wird. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).Im Anhang der ArbStättV ist unter Nummer 1.5 zudem festgelegt, dass die Oberflächen der Fußböden, Wände ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“."Weitere Einschränkungen werden durch das Arbeitsstättenrecht nicht getroffen. Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Situation vor Ort eigenverantwortlich zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 22.09.2023
Dialog: 22168
eingehalten, ist ein Fußboden mit Steinfliesen grundsätzlich für eine Poststelle geeignet. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Frage 2:Besondere Maßnahmen hinsichtlich einer Rutschgefahr durch die Ölbelastung der Schuhe sind zwar grundsätzlich nicht vorgesehen, die Rutschgefahr muss jedoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bewertet werden. Insofern stellt sich zuerst einmal die Frage, ob hier nicht die Ölbelastung von vorneherein vermieden werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wäre ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
keine Stolpergefahren ergeben. Ob es sich um einen begehbaren Bereich handelt oder nicht, kann nur vor Ort durch den Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV ermittelt werden. Dieser hat dann die entsprechenden Maßnahmen festzulegen und schriftlich zu dokumentieren. Dabei kann er sich durch die Fachkraft ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
von Flüssigkeiten. Bestimmte Werte für Toleranzen sind uns nicht bekannt.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den Fußboden zu betrachten und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/den Betriebsarzt unterstützen lassen. Unserer Einschätzung nach ist der von Ihnen beschriebene Fußboden auszugleichen, so ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959