Ergebnisse 1 bis 18 von 18 Treffern
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Generell unterliegen reine Transportfahrten ab einem zulässigen Gesamtgewicht (zgG) von mehr als 2,8 t der Nachweispflicht. Bis einschliesslich 3,5 t zgG würde auch ein handschriftlicher Nachweis reichen sofern ein Kontrollgerät nicht verbaut ist. Über 3,5 t zgG ist der Einbau und die Nutzung eines Kontrollgerätes verpflichtend. Darüberhinaus ist eine eigene Unternehmens- und Fahrerkarte erforderl ...
Stand: 25.02.2011
Dialog: 13116
Kraftomnibusse, die im innerstaatlichen Linienverkehr (Linienlänge über 50 km) fahren, müssen mit einem EG-Kontrollgerät gem. Anh. 1 bzw. 1B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über das Kontrollgerät im Straßenverkehr ausgestattet sein. Es sind keine weiteren Linienpläne bzw. Arbeitspläne notwendig, da über die Kontrollgerätaufzeichnung alle Tätigkeiten belegt werden. Hinweis: Der Artikel ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13180
Nicht kontrollpflichtige Fahrten sind alle Fahrten, die- nicht vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Artikel 3) bzw. der Fahrpersonalverordnung - FPersV (§ 1 Abs. 2) erfasst werden sowie- Fahrten, die unter eine der in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, bzw. der FPersV genannten Ausnahmen fallen (VO Artikel 13 (EG) Nr. 561/2006, § 18 FpersV).Die genannten Vorschriften werden z.B ...
Stand: 09.12.2021
Dialog: 15323
Einen Drucker gibt es, um jederzeit einen Ausdruck der Daten zum Zweck der Kontrolle zu ermöglichen. Wenn Ihre Fahrerkarte verloren geht, gestohlen wird oder defekt bzw. ungültig ist, müssen Sie täglich einen Ausdruck als Aufzeichnung Ihrer Aktivitäten durchführen. ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 3143
) einstellen. Das Befahren oder Verlassen der Fähre/des Zuges wird automatisch dokumentiert. Weitere Schaltvorgaben sind für diesen Fall nicht vorgesehen bzw. möglich.Bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1b - digitales Kontrollgerät - sollte wie folgt geschaltet werden:Bei dem ersten Halt der im unmittelbaren Zusammenhang zur Fähr- bzw. Zugfahrt steht (beispielsweise Wartebereich) ist das Symbol am digitalen ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden, sind von den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. von der VO (EU) Nr. 165/2014 ausgenommen.Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist der digitale Fahrtenschreiber über die Menüsteuerung auf "OUT-Betrieb" einzustellen. Der Fahrer ist in den Fällen nicht verpflichtet ...
Stand: 18.10.2018
Dialog: 42487
für einen der dem Kontrolltag vorausgehenden 28 Kalendertage die vorgeschriebenen Tätigkeitsnachweise (Schaublätter, Eintragungen auf der Fahrerkarte bzw. Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät oder Aufzeichnungen – vergleiche Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nummer 3821/85; Kapitel III Artikel 11 des Anhangs zum AETR; § 1 Abs. 6 FPersV) nicht vorlegen können, weil sie1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für das keine Nachweispflicht ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
. Somit muss kein EG-Kontrollgerät verbaut sein bzw ein verbautes EG-Kontrollgerät nicht genutzt werden.Weiter können Sie sich auf die Ausnahme VO (EG) 561/2006 Artikel 13 d zweiter Spiegelstrich berufen. Ebenfalls unter der Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verwendung (auch mit Anhänger max 2,5 t zgG in ihrem Fall, es zählt die Eintragung in den Papieren, nicht die tatsächliche Beladung).Frage 2: Gilt ...
Stand: 27.03.2018
Dialog: 18212
, die mit einem Kontrollgerät nach dieser Verordnung oder der VO (EWG) 3821/85 bzw. (neu VO (EU) 165/2014) ausgerüstet sein müssen.Wir bitten um Verständnis, dass KomNet zu verkehrsrechtlichen Fragen keine abschließende Antwort geben kann. Wir regen an, den Sachverhalt im direkten Kontakt mit der zuständigen Behörde zu klären. ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909
bleiben hiervon unberührt.Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten und innerhalb von vier Kalendermonaten nicht mehr als 48 Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 60 Stunden nicht überschreiten.Die tägliche bzw. wöchentliche Arbeitszeit ist die Summe aus Lenkzeiten und sonstigen Tätigkeiten, wie z. B. das Aufstellen oder die Bedienung der Arbeitsbühne ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 20733
nachzuweisen. In Fällen, in denen der manuelle Nachtrag besonders aufwendig ist, kann bzw. darf auf einen Nachtrag verzichten werden. In dem Fall muss der Unternehmer dem Fahrer als Nachweis eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" ausstellen.Im konkreten Fall hat der Fahrer im Zeitraum andere Tätigkeiten ausgeübt, somit wäre der Zeitraum nicht einfach als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachzutragen! Hier wäre ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
der Fahrpersonalverordnung . Diese wiederum verweist bzw. bezieht sich auf Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.Die v.g. Vorschriften gelten grundsätzlich für alle Beförderungen mit Fahrzeugen, die dem Gütertransport dienen, auf öffentlichen Straßen gelenkt werden und deren zulässige Gesamtmasse die v.g. Grenzen überschreiten. Es kommt nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenen Zustand befindet ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
zusammenhängenden Stunden einzulegen, die höchstens dreimal pro Woche auf nicht weniger als 9 zusammenhängende Stunden verkürzt werden darf, sofern bis zum Ende der folgenden Woche eine entsprechende Ruhezeit zum Ausgleich gewährt wird.Die Frage der Höchstgeschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung richtet sich nach § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO.Informationen zum Fahrpersonal- bzw ...
Stand: 10.01.2013
Dialog: 4667
eine nichtgewerbliche Güterbeförderung (private Fahrt), allerdings kommt die o. g. Ausnahme nur auf Fahrzeuge von nicht mehr als 7,5 t in Betracht. Ob das Fahrzeug/Zugmaschine keine Ladefläche hat oder leer bzw. nicht beladen ist, spielt bei der Betrachtung keine Rolle. Für den Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ist entscheidend, dass das Fahrzeug zum Zweck der Güterbeförderung bestimmt ist. Artikel 4 der VO ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
durchzuführenden Fahrten Anwendung findet. Dies ist auch der Fall, jedoch ist hinsichtlich der Unternehmensameldung weiter zu prüfen.Die nationale Fahrpersonalverordnung (FPersV) nennt in § 9 als Adressaten sowohl für die Bestellung von entsprechenden Fahrtenschreiberkarten (hier: Unternehmenskarten) als auch für deren Verwendung (hier die Anmeldung am Fahrtenschreiber) lediglich Unternehmen bzw. Unternehmer ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638
://www.bag.bund.de.Konkret auf Ihren Fall bedeutet das, dass Sie für Ihre Fahrten die unter Artikel 13 VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 4 Fahrpersonalverordnung genannte Ausnahme in Anspruch nehmen können (Beschränkung der Ausnahme für Universaldienstleister bzw. Handwerkerfahrzeuge):Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
In beiden Fällen dürfen Sie das Fahrzeug nicht ohne Fahrerkarte fahren!Begründung:"Beförderung im Straßenverkehr"Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt für jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. (Art. 4 Buchstabe a)Der Fahrer ist darüber hinaus verpflichtet ab dem Zeitpunkt, an dem er das Fah ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076