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Ergebnisse 41 bis 52 von 52 Treffern

Darf der Ersatzruhetag bei der Berechnung des Urlaubsanspruches berücksichtigt werden?

muss seinem Zweck nach an einem Tag gewährt werden, der für den betroffenen Arbeitnehmer andernfalls ein Arbeitstag wäre. (Hierzu sind die Kommentierungen aber nicht eindeutig.) Zum Teil wird die Regelung von den Aufsichtsbehörden dahingehend interpretiert, dass der Ersatzruhetag auch in Zusammenhang mit Urlaub gewährt werden darf, wenn die Fristen, die durch § 11 Abs. 3 ArbZG vorgeschrieben ...

Stand: 30.12.2024

Dialog: 11053

Wenn vertraglich Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit vereinbart ist, muss der Arbeitgeber dann für den Sonntag einen Ausgleichstag bieten, wenn vertraglich eine 5 Tage Woche vorliegt?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...

Stand: 03.02.2021

Dialog: 43461

Wenn an einem Feiertag gearbeitet wird, steht einem dann ein "Ersatzfeiertag" zu?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 509

Welche Feiertage gelten für mich, wenn meine Firma ihren Sitz in Berlin hat, ich aber in einer NRW-Niederlassung arbeite?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...

Stand: 31.05.2021

Dialog: 3867

Kann ein Ersatzruhetag auch vorher genommen werden, z.B. am Montag schon, wenn der Arbeitnehmer am folgenden Sonntag erst arbeitet?

Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 28918

Darf ein Arbeitgeber bei Wochenendarbeiten alle Beschäftigten arbeiten lassen, obwohl für jeden nur 3 Stunden Arbeit vorhanden sind?

In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 4762

Gelten für mich die Feiertage des Bundeslandes meines Arbeitgebers, wenn ich als Servicetechniker auch in anderen Bundesländern tätig bin?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...

Stand: 02.01.2025

Dialog: 3950

Muss für beide Weihnachtsfeiertage eine Ausnahmegenehmigung nach dem Arbeitszeitgesetz eingeholt werden?

Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 6139

Fällt die Erfassung von Aufträgen, die auf einer Messe eingeholt wurden, auch unter die Sonderregelung zur Sonntagsarbeit?

Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG erfüllt werden und die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Die Erfassung der Messeaufträge in der Firmenzentrale kann u. E. an den auf dem Sonntag folgenden Werktagen erledigt werden. Die Arbeiten in der Betriebszentrale wären somit nicht genehmigungsfähig.Sollte unsere Annahme ...

Stand: 15.01.2019

Dialog: 24732

Liegt eine genehmigungspflichtige Sonntagsarbeit vor, wenn unsere Handwerker bereits ab Sonntag Nachmittag zu weiter entfernten Kundenbaustellen fahren?

Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt ...

Stand: 14.01.2019

Dialog: 17344

Wie kann ein Unternehmen Sonntagsarbeit beantragen?

In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.Der Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser muss begründet werden.Um den Antrag sachgerecht und zügig bearbeiten zu können, sollen die Antragsunterlagen folgende ...

Stand: 31.07.2024

Dialog: 623

Während einer Dienstreise ins Ausland wird an einem dortigen Feiertag gearbeitet. Besteht diesbzgl. Anspruch auf einen Ausgleichstag?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 4288

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