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Die sogenannte Handwerkerregelung gilt nur für den jeweiligen Handwerker zur Beförderung zum Einsatz-Arbeitsort zur unmittelbaren Verwendung. Also ist die Handwerkerregelung hier nur anwendbar, wenn der Handwerker (Monteur) selbst diese Sauerstoffflasche vom Händler zum Einsatz-/Arbeitsort transportiert, um diese Sauerstoffflasche dort zur unmittelbaren Ausübung seiner Tätigkeit zu verwenden. Für ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
Die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.1 c) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht in Anspruch genommen werden. Diese Freistellungen gelten nur, wenn durch das Unternehmen, Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Durch diese Freistellungen würden die Vorschriften des ADR nicht gelten. Es können von Ihnen ...
Stand: 25.08.2016
Dialog: 9056
Rechtsgrundlage ist das Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Für die von Ihnen beschriebenen Beförderungsarten kann die Freistellungsregelung des ADR in Anspruch genommen werden. Unter Unterabschnitt 1.1.3.1 ist folgendes nachzulesen:"1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Die Vorschriften ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
) (Handwerkerregelung) können in dem von Ihnen beschriebenen Fall in Anspruch genommen werden. Die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) gelten nur, wenn durch das Unternehmen Beförderungen in Verbindung mit Ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (für den Eigenbedarf; nicht für Dritte). Für Beförderungen zum Zweck der internen oder externen Versorgung eines Unternehmens gilt die Handwerkerregelung ...
Stand: 11.11.2020
Dialog: 16230
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Die Kühlschränke sind unter die UN Nummer 3358 "KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas" einzustufen. Für diese kann nach Kapitel 3.3 ADR die Sondervorschrift 291 in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Verflüssigte entzündbare Gase müssen in Bauteilen von Kältemaschinen enthalten sein. Diese Bauteile müssen mindestens für den dreifachen ...
Stand: 23.08.2019
Dialog: 42819
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955
In Ihrem Fall kann die Freistellung in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, wenn geeignete Maßnahmen ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 43789
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Haupttätigkeit.Weitere Erläuterungen zu den Freistellungen finden sich auch in der RSEB. Wenn es nicht möglich ist, eine dieser Freistellungen in Anspruch zu nehmen, ist zunächst einmal die Klassifizierung in die entsprechende UN Nummer entscheidend. Airbags und Gurtstraffer können in die UN Nummer 0503 oder 3268 eingestuft werden.Für diese UN Nummern gibt es wiederum Sondervorschriften, die zur Befreiung ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
Nein, hierfür können die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.3 Buchstabe a) des ADR in Anspruch genommen werden. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltenem Brennstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient, die während ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42818
sind.1.4.2.3.2 Wenn diese Prüfung im Falle eines Containers einen Verstoß gegen die Vorschriften des ADR aufzeigt, darf der Empfänger dem Beförderer den Container erst dann zurückstellen, wenn der Verstoß behoben worden ist.1.4.2.3.3 Nimmt der Empfänger die Dienste anderer Beteiligter (Entlader, Reiniger, Entgiftungsstelle usw.) in Anspruch, hat er geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit gewährleistet ...
Stand: 18.08.2021
Dialog: 42511