Ergebnisse 21 bis 34 von 34 Treffern
nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...
Stand: 03.06.2025
Dialog: 4752
Montage oder Installation und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel,2.die rechtzeitige Feststellung von Schäden,3.die Feststellung, ob die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind.Prüfinhalte, die im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 42747
- BetrSichV anzuwenden. Für Regalanlagen sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. Beim Festlegen der Prüffristen sind vom Betreiber die Vorgaben der berufsgenossenschaftlichen DGUV Regel 108-007(bisher BGR 234) "Lagereinrichtungen- und Geräte ...
Stand: 27.09.2016
Dialog: 13841
) sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall der Anhänger im Betrieb, sowie die Qualifikation des Prüfenden (TRBS 1203 "Befähigte Personen") eigenverantwortlich festlegen. Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" sind grundsätzlich möglich ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
ausdrücklich gestattet hat." Die Verwendung privater Laptops muss also genehmigt werden. Problematisch ist die Zuordnung der Verantwortlichkeit, da für den Bau, Ausstattung und Unterhalt betreffenden "äußeren Schulbereich" der Schulträger (i. d. R. eine Kommune) und für den die schulinterne Organisation betreffenden "inneren Schulbereich" die Schulleitung zuständig ist. Weil die Enscheidung, ob ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
was darf, kann pauschal nicht beantwortet werden. Hierzu muss der Arbeitgeber/Betreiber zunächst ermitteln, ob die Gesamtanlage überwachungsbedürftige Teile im Sinne der BetrSichV enthält ob diese durch eine befähigte Person (s. TRBS 1203 "Befähigte Personen) oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden müssen ob Ex-Bereiche vorliegen (dann Prüfung durch eine hierzu befähigte ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
wird in der DGUV Information 203-049 auf Seite 14 für Messgeräte im Labor eine Prüffrist von 12 Monaten genannt. Sofern die Betriebsanleitung des Herstellers nichts anderes aussagt, kann diese Prüffrist angesetzt werden. Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für die batteriebetriebene Digital Multimeter ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 18522
der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. Die Prüfung muss entsprechend den nach § 3 Absatz 6 ermittelten Fristen stattfinden. Ergibt die Prüfung, dass ein Arbeitsmittel nicht bis zu der nach § 3 Absatz 6 ermittelten nächsten wiederkehrenden Prüfung sicher betrieben werden kann, ist die Prüffrist neu festzulegen."Ob ein Arbeitsmittel Schaden verursachenden ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43258
" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von Arbeitsmitteln, im vorliegenden Fall für den handbetriebenen Seilzug, einzubeziehen. Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk finden Sie unter https://publikationen.dguv.de Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 22364
handelt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) muss der Arbeitgeber u.a. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen eigenverantwortlich festlegen. In die Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie das Vorschriften und Regelwerk der DGUV (www.dguv.de/publikationen) einzubeziehen. In der DGUV-Vorschrift ...
Stand: 19.05.2017
Dialog: 29190
1 muss so festgelegt werden, dass das Arbeitsmittel im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher verwendet werden kann. Kriterien für die Festlegung von Prüffristen sind insbesondere: Einsatzbedingungen (Art der Benutzung/Beanspruchung, Häufigkeit und Dauer der Benutzung, Qualifikation der Beschäftigten usw.), unter denen das Arbeitsmittel verwendet wird,Herstellerhinweise ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43013
Die in der Frage genannten Anschlagmittel sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel gilt hinsichtlich Prüfungen der Grundstz des § 3 Abs. 6 BetrSichV, nach dem der Arbeitgeber für Arbeitsmittel insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermitteln muss. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 13586
"Zur Prüfung befähigte Personen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie die DGUV Information 202-044 "Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung" sowie die Betriebsanleitungen einzubeziehen.Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber u. a. auch Art, Umfang und Prüffristen der Arbeitsmittel sowie die Qualifikation der prüfenden Person (TRBS 1203 "Zur Prüfung befähigte ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 44145
-Ordnung (StVZO) auf den Bereich der Arbeitssicherheit beschränken. Bei Fahrzeugen, für die zum Zeitpunkt der Prüfung auf Betriebssicherheit keine Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO erforderlich sind, z. B. Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse ≤ 3,5 t, muss grundsätzlich auf verkehrs- und arbeitssicheren Zustand geprüft werden.Für Personenkraftwagen gilt eine Prüfung ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210