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nach § 3 BetrSichV Art, Umfang und Fristen von Prüfungen unter Berücksichtigung der geltenden technischen Regeln, des Regelwerkes der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der geltenden Normen (DIN, EN), der Herstellerangaben und der Betriebsbedingungen eigenverantwortlich festlegen muss. Weicht er dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dieses prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 17347
die Kontrollorgane (Unfallversicherungsträger, staatliche Arbeitsschutzverwaltungen, Sachversicherer,...) bei einer Untersuchung des Vorfalls ggf. davon ausgehen, dass das betreffende Gerät nicht termingerecht geprüft worden ist.Für diesen Fall ist entweder der Austausch der Plaketten vorzusehen oder es ist anderweitig darauf hinzuweisen, wie und in welchen Bereichen sich die Prüffristen geändert haben (z. B ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 26946
und 3 der BetrSichV konkretisiert. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. Ebenso hat zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen. (§ 3 Abs.6 BetrSichV). Dabei sind die Herstellerangaben sowie technische und berufsgenossenschaftliche Regeln ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 11254
- und Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung - (http://publikationen.dguv.de/dguv), die geltenden Normen (DIN, EN), Herstellerangaben und Betriebsbedingungen heranzuziehen. Weicht der Arbeitgeber dabei vom v. g. Regelwerk ab, ist dies prinzipiell möglich. Der Arbeitgeber muss dieses Abweichen aber in der Gefährdungsbeurteilung hinreichend begründen. Dieses ist stets eine Entscheidung im Einzelfall.Als ...
Stand: 06.03.2020
Dialog: 17791
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 25.07.2022
Dialog: 43683
sind als ortsfeste elektrische Betriebsmittel.Die Unterteilung elektrischer Betriebsmittel in ortsveränderlich und ortsfest ist aber heutzutage nicht mehr unbedingt zeitgemäß, da die Anzahl von Betriebsmitteln, auf die beide Merkmale zutreffen bzw. zutreffen können, zunimmt.Wichtiger ist unserer Einschätzung nach deshalb die Frage, unter welchen Betriebs-, Nutzungs- und Umgebungsbedingungen das betreffende Objekt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 44134
. der Betriebssicherheitsverordnung sind die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Basis der v. g. Informationen getroffenen Festlegungen. In Bezug auf die Prüffristen können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung die in der Herstellerbetriebsanweisung genannten Prüffristen genommen werden. Die Prüffristen können aber auch je nach den spezifischen Gegebenheiten hiervon abweichen, d.h. kürzer oder länger ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 43179
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so zu ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Die Prüfanforderungen an Sicherheitsschränke ergeben sich aus mehreren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften und Regelwerken. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen müssen stets auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Der Arbeitgeber hat dabei auch die Qualifikation der prüfenden Person festzulegen. Ebenso ist dabei festzulegen, welche Normen und Regelwerke ...
Stand: 31.08.2023
Dialog: 43689
Sicherheitseinrichtungen, die in Arbeitsstätten installiert sind, sind nach § 4 Abs. 3der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu prüfen:"Der Arbeitgeber hat die Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtung, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre ...
Stand: 23.06.2022
Dialog: 18667
In der Ergänzung zu Abschnitt 7 „Prüfungen” der Laborrichtlinien „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ (DGUV Information 213-850) der BG RCI ist auf Seite 15 nachzulesen, dass die Not-Aus-Schalter Elektro jährlich zu prüfen sind. ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43744
die ordnungsgemäße Montage und die sicherer Funktion prüfen. Gleiches gilt für Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen und Arbeitsmittel, an denen Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden, welche die Sicherheit beeinträchtigen können (vergl. § 14 BetrSichV). Als Beispiele für Schäden verursachende Einflüsse, die zu gefährlichen Situationen führen können nennt die TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
der Arbeitgeber über eine Gefährdungsbeurteilung (siehe auch Arbeitsschutzgesetz) Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. In welchem Intervall die Prüfung letztendlich durchzuführen ist, hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Der Regelfall ist einmal jährlich oder kürzer. Es könnte das Prüfintervall aber bei einer sehr starken Beanspruchung der Türe/Tore ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Die Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV legt die Verantwortung bei der Festlegung:- was wird geprüft ?- wer prüft?- wie oft?in die Hände des Betreibers. Die Festlegungen müssen begründet auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Es wird empfohlen, bei Messmaschinen mindestens 1x jährlich die Wirkung der Schutzeinrichtung (BWS) zu prüfen, da aufgrund der ständig wechselnden Messo ...
Stand: 20.04.2023
Dialog: 5614