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Zur Thematik Bewegen von Lasten ist die Lastenhandhabungsverordnung relevant. Aus dieser kann entnommen werden, dass einerseits keine pauschalen Grenzwerte für das Bewegen von Lasten festgelegt sind und andererseits nicht zwischen verschiedenen Gefäßen wie beispielsweise Sterilgutkörben unterschieden wird. Vielmehr werden in der Lastenhandhabungsverordnung zu Merkmalen, aus denen ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
Für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale oder ungünstiger ergonomischer Bedingungen für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, mit sich bringt, gilt die Lastenhandhabungsverordnung - LasthandhabV . Die Lastenhandhabungsverordnung fordert vom Arbeitgeber folgende Maßnahmen (§ 2):"(1) Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
sich zu der Tastatur noch Folgendes:"Tastaturen müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen:1.sie müssen vom Bildschirm getrennte Einheiten sein,2.sie müssen neigbar sein,3.die Oberflächen müssen reflexionsarm sein,4.die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,5.die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 42728
Bei einer manuellen Tätigkeit ("per Hand umgedreht") ist eine grundsätzliche Überlegung vorab, ob für diese Tätigkeit nicht auch Hilfsmittel eingesetzt werden können.Die Belastung kann auf zwei Personen aufgeteilt werden, wenn diese zusammen und gleichzeitig die Tätigkeit ausführen, unabhängig von der Anwendung der Leitmerkmalmethode (LMM). Ob sich dadurch eine Halbierung der Last ergibt, hängt ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
In der Lastenhandhabungsverordnung werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit mit sich bringen, insbesondere der Lendenwirbelsäule, zu vermeiden.Konkrete ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
Der beschriebene Fall lässt sich rechtlich gut mit den Mitteln der Lastenhandhabungsverordnung und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regeln. Hierbei ist allerdings nicht -wie zu vermuten- die Schwere der Last das Problem, sondern die Anzahl der Umsetzvorgänge einer relativ leichten Last, in Verbindung mit der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatz (Stehplatz), des Arbeitsmittels ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
In der Lastenhandhabungsverordnung werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen und es werden vom Arbeitgeber Maßnahmen gefordert, um die manuelle Handhabung von Lasten zu vermeiden, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit (insbesondere bzgl. der Lendenwirbelsäule) mit sich bringen.Konkrete ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde von der BAuA auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben (Band 1 ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
hierbei, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) herausgegebene LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten".Im Anhang der LV 29 finden Sie eine Anleitung zur "Beurteilung von Ziehen und Schieben anhand von Leitmerkmalen". Danach werden für folgende Einflussgrößen Wichtungen ermittelt: Zeitbedarf für das Ziehen ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
müssen reflexionsarm sein,die Form und der Anschlag der Tasten müssen den Arbeitsaufgaben angemessen sein und eine ergonomische Bedienung ermöglichen,die Beschriftung der Tasten muss sich vom Untergrund deutlich abheben und bei normaler Arbeitshaltung gut lesbar sein."Weitere Erläuterungen finden sich in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung". Unter dem Punkt ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 6037
wenden (s. § 17 Abs.2 Arbeitsschutzgesetz).Aktueller Gesamthinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Nicht an jedem Arbeitsplatz, an dem viel gestanden wird, erfolgt auch automatisch "andauernde Steharbeit". Anforderungen für Steharbeit, wenn sie nicht mit dem Bewegen schwerer Lasten verbunden ist, sind im deutschen Arbeitsschutzrecht kaum vorhanden. Hier sollte unbedingt eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Beschäftigten ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 19628