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vom Gegenstand und seiner Positionierung bzw. auch von den Voraussetzungen der beiden Personen ab. Evtl. kann es auch zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung auf die beiden ausführenden Personen kommen.Es bleibt unklar, um welche Tätigkeit und welchen Gegenstand es sich konkret handelt. Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
Für die Leitmerkmalmethode (LV 9) gibt es keine Trennung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Bei der Methode sind einzelne Teilprozesse über einen gesamten Arbeitstag zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist aber auch die betriebsärztliche Betreuung zu beteiligen.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt. Bezüglich des Heben und Tragens von Lasten steht die Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten (Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten) (LV 9) zur Verfügung. Hierbei wird das Risiko von Beschwerden und Erkrankungen insbesondere der Lendenwirbelsäule in Abhängigkeit der Leitmerkmale ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Zur Konkretisierung wurden unterschiedliche Leitmerkmalmethoden entwickelt.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten werden- Zeitanteil,- Lastgewicht (Gewichtung erfolgt getrennt nach Männern und Frauen)- Körperhaltung und- Ausführungsbedingungengewichtet und anschließend bewertet.Nur bei einem Punktwert ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LV 9) veröffentlicht worden ist.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die LASI-Veröffentlichung LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" und die LASI-Veröffentlichung LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" bekannt gegeben.Beim Tragen bzw. Transportieren eines Menschen im Rollstuhl können vom Grundsatz her ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
Gefährdungsbeurteilung die Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann, berücksichtigen (vergl. § 2 Lastenhandhabungsverordnung).Im Anhang zur Lastenhandhabungsverordnung werden allgemeine Merkmale genannt, die beim Heben, Umsetzen, Bewegen und Tragen berücksichtigt werden müssen. An Hand dieser Merkmale ist eine Methode ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
müssen Maßnahmen in der Form getroffen werden, dass danach eine erneute Wichtung und Bewertung der Tätigkeit in die Risikogruppe 1 oder 2 fällt.In Risikogruppe 2 sind Maßnahmen nur notwendig, wenn es sich um vermindert belastbare Personen handelt.Auf die DGUV Regel 114-601 - Abfallwirtschaft weisen wir hin.Hinweis:Weitere Informationen zur Leitmerkmalmethode finden Sie auch auf der Seite der BAuA.Die BAuA hat ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
der Schreibtischhöhe an die jeweilige Körpergröße der nutzenden Person mit einer deutlichen Bevorzugung von Schreibtischen, die sich zum Sitzen und Stehen eignen. Hinweise:Die aktuellen Angaben des Standes der Wissenschaft finden Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA.Tastatur und MausUnter der Nummer 6.1 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen ...
Stand: 27.11.2024
Dialog: 42728
können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden. Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden. Insbesondere sind folgende Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen:1.die Arbeitsmittel einschließlich ihrer Schnittstelle zum Menschen ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 8210
und eine tägliche Nutzungszeit von acht Stunden ausgelegt sein sollen. Stühle, die von schwereren Personen und/oder länger als acht Stunden/Tag benutzt werden, müssen hierfür geeignet sein. Im Handel werden auch Bürostühle mit einer Tragkraft von 120 kg bis zu 150 kg angeboten.Kosten für die Beschaffung von Arbeitsmitteln wie Bürostühlen darf ein Arbeitgeber den Beschäftigten nicht auferlegen (§ 3 Abs. 3 ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369