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für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt. Bezüglich des Heben und Tragens von Lasten steht die Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten (Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten) (LV 9) zur Verfügung. Hierbei wird das Risiko von Beschwerden und Erkrankungen insbesondere der Lendenwirbelsäule in Abhängigkeit der Leitmerkmale ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Zur Konkretisierung wurden unterschiedliche Leitmerkmalmethoden entwickelt.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten werden- Zeitanteil,- Lastgewicht (Gewichtung erfolgt getrennt nach Männern und Frauen)- Körperhaltung und- Ausführungsbedingungengewichtet und anschließend bewertet.Nur bei einem Punktwert ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
Gefährdungsbeurteilung die Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann, berücksichtigen (vergl. § 2 Lastenhandhabungsverordnung).Im Anhang zur Lastenhandhabungsverordnung werden allgemeine Merkmale genannt, die beim Heben, Umsetzen, Bewegen und Tragen berücksichtigt werden müssen. An Hand dieser Merkmale ist eine Methode ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Für die Leitmerkmalmethode (LV 9) gibt es keine Trennung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Bei der Methode sind einzelne Teilprozesse über einen gesamten Arbeitstag zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist aber auch die betriebsärztliche Betreuung zu beteiligen.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Dazu hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine Leitmerkmalmethode entwickelt, die mit der "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" (LV 9) veröffentlicht worden ist.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
vom Gegenstand und seiner Positionierung bzw. auch von den Voraussetzungen der beiden Personen ab. Evtl. kann es auch zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung auf die beiden ausführenden Personen kommen.Es bleibt unklar, um welche Tätigkeit und welchen Gegenstand es sich konkret handelt. Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die LASI-Veröffentlichung LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" und die LASI-Veröffentlichung LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" bekannt gegeben.Beim Tragen bzw. Transportieren eines Menschen im Rollstuhl können vom Grundsatz her ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
Für den Arbeitgeber besteht gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die grundsätzliche Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden. (§ 6 BetrSichV).Auch ist der Arbeitgeber gemäß § 3a Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet, die Arbeitsstätte ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 12306
Die Farbgestaltung von Dokumenten und anderen Arbeitsmaterialien, aber auch die Farbgestaltung von Texten auf dem Bildschirm sollte zwei Aspekten Rechnung tragen:1) Ergonomische Unbedenklichkeit. Die Sehaufgabe des Auges (gute Lesbarkeit des Textes, schnelles Erkennen und Unterscheiden wichtiger Informationen) sollte unterstützt werden. Intensive Farben haben einen starken Signalcharakter, Text ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 314