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Handelt es sich bei 1-4 Tagen pro Monat Arbeit von zu Hause schon um Telearbeit und sind die gleichen Vorgaben zu erfüllen?

nach Feierabend außerhalb des Unternehmens, Arbeit zuhause ohne eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz usw.) unterliegt nicht der ArbStättV; es handelt sich dabei nicht um Telearbeit im Sinne der Verordnung. Mobiles Arbeiten ist vielmehr ein Arbeitsmodell, das den Beschäftigten neben der Tätigkeit im Büro noch Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit zuhause oder unterwegs ermöglicht (ständige ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 30563

Wie kann bei der dauerhaften Nutzung von Laptops an PC-Arbeisplätzem die Ergonomie gewährleistet werden?

Der Einsatz von Laptops als normale Arbeitsgeräte in einem Büro ist nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich eine  "Dockingstation" zum Einsatz kommt. Der Laptop wird in diese Dockingstation eingeschoben. Sie verfügt über einen gesonderten Monitor, eine gesonderte Tastatur und eine Maus. Damit werden Arbeitsmöglichkeiten wie bei stationären PC´s erreicht. Begründung: An Bildschirmarbeitsplätzen, an d ...

Stand: 03.02.2017

Dialog: 3258

Gehört ein Stuhl zwingend zur Ausstattung eines Bildschirmarbeitsplatzes?

Im Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.3 Absatz 2 nachzulesen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann oder es es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitspla ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 6448

Was ist zu beachten, wenn in einer Kontrollzentrale das Abbild von ca. 8 bis 12 Bildschirmen mittels Beamer auf eine Leinwand gebracht werden soll?

Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt.  Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...

Stand: 26.01.2017

Dialog: 4358

Was ist beim Desksharing unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten?

Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen, wobei die Breite und Tiefe des Arbeitsplatzes jeweils mindestens 1,00 m groß sein müssen. Entsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Großraumbüro um Bildschirmarbeitsplätze handelt. Folglich sind die spezifischen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze, geregelt unter Nummer 6 im Anhang der ArbStättV ...

Stand: 10.02.2017

Dialog: 27676

Dürfen Container ohne Fenster vorübergehend für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen genutzt werden?

sind. Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind. (§ 2 ArbStättV). Nach unserer Bewertung handelt es sich bei dem Container um eine Arbeitsstätte, in der Arbeitsplätze im Sinne der ArbStättV eingerichtet werden sollen. Da der Container die Anforderungen in wesentlichen Punkten nicht erfüllt, sind Arbeitsplätze in dem Container unzulässig.   Ob bzw. welche ...

Stand: 13.02.2017

Dialog: 13881

Liegen Ihnen Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen bei der Verwendung von Blickschutzfolien bei der Computerarbeit vor?

, welche Filter zum Einsatz kommen und auch nicht, wie groß der Bildschirm ist.Im vorliegenden Fall handelt es sich um sogenannte Blickschutzfilter. Diese dunkeln im Allgemeinen stark ab. Die maximal einstellbare Helligkeit des Bildschirms sollte daher hoch sein, mind. 350 cd/m2.In der DGUV Information 215-410 werden zwei Arten von Bildschirmen angeführt, die für Aufgaben geeignet sind, die einen engen ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42403

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"?

ausreichend sind, ist zweifelhaft.Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug.Bei mobiler Arbeit ...

Stand: 25.03.2021

Dialog: 29501

Eine Firma schickt alle Mitarbeiter auf Dauer ins Home-Office (Telearbeit), was ist zu beachten?

einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.In Ihrem Fall handelt es sich um Telearbeit, da sie auf Dauer angelegt ist.Für Telearbeitsplätze gelten nach § 1 Abs.3 ...

Stand: 10.02.2020

Dialog: 43357

Wie muss ein Arbeitgeber ein Homeoffice ausstatten, wenn er entscheidet, die Büroarbeitsplätze alternierend zu belegen, so dass immer eine Person im Büro und eine von zu Hause aus arbeitet?

Bei dem von Ihnen beschriebenen Homeoffice-Arbeitsplatz handelt es sich gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) um einen Telearbeitsplatz (§ 2 Abs.7 ArbStättV):"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung ...

Stand: 10.11.2020

Dialog: 43264

Müssen im Homeoffice die von Beschäftigten bereitgestellten Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch den Arbeitgeber unterzogen werden?

erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...

Stand: 10.02.2025

Dialog: 43516