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Die Notwendigkeit einer oder mehrerer Sammelstellen, deren Kennzeichnung und Bemessung muss eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.Zu den Hintergründen:Bei Notfällen hat der Schutz und die Evakuierung von Personen oberste Priorität. Die Sammelstelle ist ein Punkt außerhalb des Gebäudes, an dem sich alle Beschäftigten im Falle einer Evakuierung einzufinden haben ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
Eine vorgeschriebene Befestigungshöhe für die Kennzeichnung von Sammelstellen im Freien ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Nach Nummer 1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 16309
Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit (1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 44040
von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden.(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. Für Sammelstellen ist dies das Sicherheitszeichen E007 „Sammelstelle“. Die Kennzeichnung ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 14875
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ist u. a. nachzulesen:"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
" und die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 8 finden sich die Anforderungen zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.Unter Abschnitt"8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Absatz 2 ist nachzulesen:Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend ...
Stand: 28.02.2025
Dialog: 44088
) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. […]" Unter Abschnitt 8.2 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
. die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen,4. die Lage der Brandschutzeinrichtungen,5. den Standort des Betrachtersund soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen."Darüber hinaus fordert Absatz 4:"Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 20357
. Wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte durch diese Art der Kennzeichnung nicht gewährleistet ist, sind zusätzliche Maßnahmen nach Abschnitt 8.4 oder 9 zu ergreifen." 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit, ASR 2.3"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2 ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
oder Übungsbeobachter (z.B. pro Stockwerk oder Brandabschnitt, Gebäudeausgang, Sammelstelle jeweils eine Beobachterin oder ein Beobachter) zu benennen, welche das Übungsgeschehen wortlos verfolgen und Wahrnehmungen auf einem vorbereiteten Vordruck niederschreiben.Auch bei Übungen gelten die Verhaltensmaßnahmen wie im Ernstfall in Bezug auf sofortige Handlung und das sofortige Aufsuchen der Sammelstelle ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
(auch: Übungsleitung) sind ausreichend Übungsbeobachterinnen oder Übungsbeobachter (z.B. pro Stockwerk oder Brandabschnitt, Gebäudeausgang, Sammelstelle jeweils eine Beobachterin oder ein Beobachter) zu benennen, welche das Übungsgeschehen wortlos verfolgen und Wahrnehmungen auf einem vorbereiteten Vordruck niederschreiben.Auch bei Übungen gelten die Verhaltensmaßnahmen wie im Ernstfall in Bezug auf sofortige ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen.verwendet.In der ASR A2.3 unter Abschnitt 4 (2) läßt sich nachlesen, dass"Beim Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie Sammelstellen sind die beim Errichten von Rettungswegen zu beachtenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zu berücksichtigen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
der Brandschutzeinrichtungen, 5. den Standort des Betrachters und soweit vorhanden6. die Lage der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen. […] (4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen. In diesem Zusammenhang sind Sammelstellen zu kennzeichnen. Außerdem ...
Stand: 09.10.2024
Dialog: 42904
A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:"(...)(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
der Ausgänge von Nebenfluchtwegen und7. die Lage der Sammelstellen.(3) Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen müssen direkt auf dem Flucht- und Rettungsplan dargestellt oder in dessen Nähe angebracht werden.(4) Aus dem Plan muss ersichtlich sein, welche Fluchtwege von einem Arbeitsplatz oder dem jeweiligen Standort aus zu nehmen sind, um in einen sicheren Bereich oder ins Freie zu gelangen ...
Stand: 15.05.2024
Dialog: 43695
Gefahren, z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können. Die Beleuchtungsstärke in diesen Bereichen einschließlich der außen angebrachten Treppen und der Sammelstellen muss mindestens 1 lx betragen. Auf die Begrenzung der Blendung ist zu achten. Dabei sind auch die Beleuchtungsanlagen in der Umgebung zu berücksichtigen.Hinweis:Die Beleuchtungsstärke ist in einer Höhe ...
Stand: 17.10.2023
Dialog: 43837
oder in einen gesicherten Bereich führen. Der Bereich muss so bemessen sein, das sich kein Rückstau bilden kann und alle flüchtenden Personen ohne Gefahren aufgenommen werden können. Für Sammelstellen muss die Beleuchtungsstärke mindestens 1 lx betragen.Nach der Nummer 1.2 des Anhang 4 der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" hat die Mindestwert der Beleuchtungsstärke für Fußwege im Freien 5 Lux zu betragen ...
Stand: 02.05.2024
Dialog: 7137
in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen gilt, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben. Sie gilt ebenso für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne sowie für das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen. Dabei ist neben den Beschäftigten die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.Unter Abschnitt 3.1 wird weiterhin Folgendes ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747