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Die gesetzliche Vorgaben sind in der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu finden. Hier heißt es in Artikel 4:"„andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;"und in Artikel 6"Der Fahrer mu ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 18951
insbesondere die Zeiten, in denen das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten. Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
der besondere Aufwand in jedem Fall begründet und der in Frage kommende Zeitraum richtigerweise als unbekannt "?" auf der Fahrerkarte vom Fahrer manuell nachzutragen. Für den als unbekannt definierten Zeitraum muss der Unternehmer dem Fahrer vor Fahrtantritt eine "Bescheinigung von Tätigkeiten" als Nachweis ausstellen.Die Bescheinigung ist vom Fahrer über die Dauer der letzten 56-Kalendertage mitzuführen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44066
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
aufgehoben und der Fahrer muss seinen manuellen Nachtrag für die Zeit, in welcher er die Fahrerkarte entnommen hatte, durchführen.Die Nutzung des OUT-Betriebs ist weder verpflichtend (die Einstellung kann freiwillig vorgenommen werden), noch gibt es eine zeitliche Begrenzung für die Dauer der Einstellung. ...
Stand: 22.07.2018
Dialog: 42366
regelmäßigen, von mindestens 45 Stunden Dauer, und reduzierten, von mindestens 24 Stunden Dauer, wechseln, z. B. 45, 24, 45 24, 45 usw., wobei jede Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause in Verbindung mit einer anderen, mindestens neunstündigen Ruhezeit, vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche, ausgeglichen werden muss. Von dieser grundsätzlichen Regelung bezüglich der sechs 24 ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird; Die Formulierung „jeden Zeitraum“ macht es möglich, dass auch Zeitabschnitte von nur einer Minute Dauer als Fahrtunterbrechung bewertet werden können. Entscheidend für die Bewertung eines Zeitabschnittes ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
- und Entladen, wenn deren voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums ist „Arbeitszeit “ (Richtlinie 2002/15/EG).Hinweis:In der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 10 und im § 3 Fahrpersonalgesetz (FPersG) wird auf das Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge hingewiesen:"Mitglieder ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 6710
Tätigkeiten unterbrochen werden, deren Dauer insgesamt eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit muss dem Fahrer eine Schlafkabine oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen." In dem Fall ist dann bei einem Kontrollgerät nach Anhang 1 - analoges Kontrollgerät - (Tachoscheiben) wie folgt zu schalten:Nach Ankunft im Wartebereich auf Ruhezeit (Kennzeichen Bett ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
Nach § 20 a Absatz 1 der FPersV sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, ihren Betrieb nach Maßgabe von Artikel 10 Absätze 1 und 2 der Verordnung EG Nr. 561/2006 zu organisieren. § 4 Absatz 1 und 1 a des FPersG ermächtigt die Aufsichtsbehörden Anordnungen zu treffen."Die Aufsichtsbehörde kann die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und ...
Stand: 17.02.2021
Dialog: 6803
im Straßenverkehr gelten bei jeder ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Buchst. a VO (EG) Nr. 561/2006) eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Das gilt für die Dauer der gesamtem Arbeitsschicht. Um eine öffentliche Straße handelt es sich nach deutschem Straßenverkehrsrecht (§ 1 StVG, § 1 StVO) immer ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 42771
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
maßgeblich im Tourenverlauf sein. Die Bereitschaftszeit zählt nicht zur Arbeitszeit, gleichwohl aber zu den betrieblichen Anwesenheitszeiten (wichtig für die Einlegung der Ruhezeiten!).Der Fahrer muss sich bereithalten, um seine Tätigkeit aufzunehmen, wobei ihm der Zeitraum, z.B. die Wartezeit und deren voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums, bekann ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969
der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann …, in Verkehrsbetrieben, … um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. Hält man ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628