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mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" führt unter dem Punkt 3.2.2 ebenfalls aus, dass Arzneimittel in das Gefahrstoffverzeichnis aufznehmen ist. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Thema in den Kapiteln 3 und 10 der DGUV Information 213-032 (bisher: BGI/GUV-I 8596) "Gefahrstoffe im Krankenhaus" weisen wir hin. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 16150
Die arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ist grundsätzlich für alle Beschäftigten, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausführen, vorzusehen. Somit auch für die Tätigkeiten mit Lösemitteln. Der genaue Wortlaut des § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Absatz 2 lautet folgendermaßen: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 29577
Entsprechend § 14 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 29.04.2022
Dialog: 43665
Gemäß § 22 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) "Chemikaliengesetz - Tätigkeiten" handelt ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b des Chemikaliengesetzes, wer vorsätzlich oder fahrlässig"[...]24.entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung in der vorgeschriebenen Weise zugänglich gemacht wird,25.entgegen § 14 Absatz 2 ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 12383
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Technischen Regel TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B" unter Nr. 3 Abs.3:"Wird die Gefährdungsbeurteilung aufgrund von Veränderungen an den Arbeitsplätzen oder aufgrund von neuen Informationen geändert, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob eine Aufnahme de ...
Stand: 16.03.2020
Dialog: 43067
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
/ den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen (§ 3 Abs. 1 Ziffer 1c und § 6 Abs. 1 Ziffer 1c Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)).In der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen" steht in Nr. 6.4:(14) In Abhängigkeit des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung ist ein Hautschutzplan zu erstellen, der Auskunft über die im jeweiligen Tätigkeitsbereich anzuwendenden Hautschutz ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43802
Ja, die eingeschränkte Sachkunde nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 14. Oktober 1993 (BGBl. 1S. 1720) aus dem Jahre 2009 lässt sich durch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung der zuständigen Behörde oder einer hierfür anerkannten Einrichtung auffrischen. Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist durch eine Bescheinigung ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44071
) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Mit Hilfe der ZED können Sie ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) nachkommen, die seit 2005 im § 14 fordert, dass jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ein Verzeichnis ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können.(...)"§ 14 Abs. 1 GefStoffV:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1. Informationen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
und Dauer der Exposition der Beschäftigten zu beurteilen. Bei Faserstäuben wird die Konzentration in Fasern/m³ (F/m³) angegeben.(14) Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. Für die in den Tabellen 1a und 1b aufgeführten Tätigkeiten ist keine detaillierte Dokumentation erforderlich."Die Art und das Ausmaß der Exposition sind in der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
oder reproduktionstoxisch bezeichnet werden."Im § 14 Abs.3 GefStoffV steht:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B sicherzustellen, dass ...3.ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Gefährdung keine detaillierte Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist (§ 6 Absatz 10 GefStoffV). Es sollte aber nachvollziehbar sein, bei welchen Tätigkeiten im Betrieb mit welchen Stoffen eine geringe Gefährdung ermittelt wurde.Hinweis: Der Umfang der Unterweisungen gemäß § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" sollte im jeweiligen Einzelfall auf der Grundlage ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
Mindestanforderungen an Schulungen, die durch den Arbeitgeber umzusetzen sind. Eine Umsetzung in nationales Recht ist dafür nicht erforderlich, da die Anforderungen einer EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Die Schulung entbindet nicht von den rechtlichen Vorgaben der Unterweisung nach § 14 GefStoffV.Der Ausschuss für Gefahrstoffe wird die TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 43759