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Müssen bei einem Umbau einer Aufzugsanlage (Steuerung, Antrieb) neben den Forderungen der TRBS 1121 auch die restlichen Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten werden ?

Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de)  den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 8797

Muss bei einer Kompletterneuerung der Steuerung einer Aufzugsanlage aus den 1960er Jahren diese mit einem Notrufsystem ausgerüstet werden? Wie muss dieses aussehen?

Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18932

Müssen Bauaufzüge, die im Lasten-/Personentransport eingesetzt werden, jetzt nach jedem Neuaufbau an einem anderen Standort erst von einer ZÜS abgenommen werden?

. Dies bedeutet, dass die prüfpflichtige Änderung im § 15 Abs. 1 BetrSichV im Sinne einer wesentlichen Veränderung oder einer Änderung der Betriebsweise oder Bauart zu verstehen ist. Folglich fallen Montage oder Installation an einem neuen Einsatzort nicht unter die Regelung der prüfpflichtigen Änderung des § 15 Abs. 1 BetrSichV. Der Baustellenaufzug ist bestimmungsgemäß für den ortsveränderlichen Einsatz ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25872

Darf in einem Aufzug die Ausstiegsklappe an der Fahrkorbdecke mit einer Vorrichtung zum Aufhalten versehen sein?

an die Klappe zu stellenden Anforderungen (siehe z.B. DIN EN 81/1 und EN 81/2 jeweils Ziffer 8.12) erfüllt sind Ob vorstehende Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären. Auf die Technische Regel für Betriebssicherheit - TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs weisen wir hin. ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 13822

Sind bei Aufzügen der Notfallplan und der Alarm- und Befreiungsplan identisch?

Der Notfallplan (BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1) und der Alarm-und Befreiungsplan (TRBS 2181 Punkt 4.3 Absatz 3 -2007-) sind inhaltlich in den wesentlichen Punkten identisch. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur durch ihre Verankerung in den Vorschriften. So ist der Notfallplan explizit in der BetrSichV -2015- Anhang 1 Punkt. 4.1 mit den Mindestangaben festgeschrieben. Weiterhin ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27939

Muss ein Aufzug nach der Nachrüstung mit einem Fernnotrufsystem von einer zuständigen Überwachungsstelle abgenommen werden? Ist er bis zu dieser Abnahme stillzusetzen?

, in diesen Anlagen muss ein betriebsbereites Zweiwege-Kommunikationssystem bis zum 01.01.2021 installiert worden sein.Der Einbau eines Zweiwege-Kommunikationssystems stellt bei Eingriff in die Aufzugsteuerung eine prüfpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV dar (siehe TRBS 1201 Teil 4 Anhang 2 Nr. 8.3 Änderung Notrufsystem). Nach dem Einbau und vor der (Wieder-) Inbetriebnahme des Aufzugs muss im Falle ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43289

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

)).Bei der Nachrüstung des Notrufsystems ist zudem zu beachten, dass dies eine prüfpflichtige Änderung im Sinne des § 15 BetrSichV in Verbindung mit der TRBS 1201 Teil 4, Anhang 2, Nummer 8.3 ist. D. h. nach dem Einbau des Notrufsystems ist vor Wiederinbetriebnahme des Aufzugs die Änderung der Notrufeinrichtung durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Wie lange muss eine Prüfbescheinigung nach § 16 BetrSichV archiviert werden?

).Das Prüfbuch ist immer am Betriebsort und über die gesamte Verwendungsdauer der Anlage aufzubewahren und muss alle Prüfbescheinigungen und evtl. durchgeführten Änderungen an der Anlage enthalten.Ist das Prüfbuch am Betriebsort nicht vorhanden, wird dies von der Prüforganisation auf dem Prüfbericht als Mangel vermerkt. ...

Stand: 17.05.2021

Dialog: 43211

Kann der Betreiber einer Aufzugsanlage die maximale Prüffrist von zwei Jahren nach BetrSichV verlängern?

Nein, es besteht für den Betreiber einer Aufzugsanlage keine Möglichkeit die Prüffrist eigenständig zu verlängern.Die Prüfungspflichten von überwachungsbedürftigen Anlagen sind in Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (§ 15 "Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen" und § 16 "Wiederkehrende Prüfung") genannt.Zu Aufzugsanlage ...

Stand: 25.09.2020

Dialog: 43202

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

der Aufzugsanlage dadurch eingeschränkt würde, käme noch der Einbau von Lichtgittern / Lichtvorhängen infrage. Diese lassen sich erfahrungsgemäß bei jeder Aufzugsanlage ohne Fahrkorbtüren nachrüsten. Ein solcher Umbau ist eine prüftpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV. Vor Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Einen Bestandschutz gibt ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

)     Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen (Maschinenrichtlinie) und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24), sofern es sich um Maschinen handelt, dieaa) ....., oderbb) ortsfest und dauerhaft montiert, installiert und verwendet werden,in Verkehr gebracht wurde.Im ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531

Fällt ein Aufzug einer Anlage in der Prozessindustrie unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU?

" sowie Artikel 24 „Änderung der Richtlinie 95/16/EG" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zu beachten.Der § 90 „Spezielle EU-Rechtsvorschriften, die statt der Maschinenrichtlinie auf in ihren Anwendungsbereich fallende Maschinen zur Anwendung kommen", Richtlinie 2014/33/EU45 (*) über Aufzüge (Aufzugrichtlinie), des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" weist folgende Informationen ...

Stand: 20.01.2024

Dialog: 43876