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der Aufzugsanlage dadurch eingeschränkt würde, käme noch der Einbau von Lichtgittern / Lichtvorhängen infrage. Diese lassen sich erfahrungsgemäß bei jeder Aufzugsanlage ohne Fahrkorbtüren nachrüsten. Ein solcher Umbau ist eine prüftpflichtige Änderung im Sinne der BetrSichV. Vor Wiederinbetriebnahme ist eine Prüfung durch die zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Einen Bestandschutz gibt ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ist. ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln sowie für überwachungsbedürftige Anlagen. Ein Aufzug ist in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und des Ges ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
werden soll, ist der Einbau von Fahrkorbtüren unumgänglich. Personenaufzüge sind grundsätzlich mit Fahrkorbtüren auszurüsten. In der Vergangenheit ist es bei Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren zudem zu Unfällen mit tödlichen Verletzungen gekommen. Für den hier vorgesehenen Nutzerkreis (Familien mit Kindern) ist der maximal mögliche Schutz zu gewährleisten, und das ist nur mit Fahrkorbtüren zu erreichen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 20867
, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie− sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnissezu berücksichtigen.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass ein auf dem Markt bereitgestelltes Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der innerbetrieblichen Einsatzbedingungen und der auszuführenden Arbeiten nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen sicher verwendet werden kann, hat der Arbeitgeber geeignete ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
Die Aufstellung eines Steuerungs- und Antriebsaggregates in einem Raum der jedermann zugänglich ist kann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass alle Bedienelemente nicht für jedermann zugänglich sind. (nur für Fachpersonal, abgeschlossenes Gehäuse). Weiterhin muss jederzeit der freie Zugang zum Steuerungs- und Antriebsaggregat für Fachpersonal gewährleistet sein. Außerdem muss sichergestellt sein ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 7065
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arb ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt sein und die ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
ist. Dies kann mit folgenden Punkten erreicht werden:...9. Es wird sichergestellt, dass abhängig von der Zahl der angeschlossenen Aufzugsanlagen eine ausreichende Anzahl Hilfeleistender bereitsteht. Als Hilfeleistende gelten hierfür vom Arbeitgeber beauftragte Personen, die in der Lage sind, Befreiungsmaßnahmen sachgerecht – ohne Gefährdung von Eingeschlossenen und sich selbst – durchzuführen. Dazu zählen:- besonders ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
belastet und nicht überlastet wird, Lasten gegen Verschieben gesichert werden und bei der Beförderung von Perso-nen und Lasten in Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,1 m zu den Vorderkanten des Fahrkorbfußbodens eingehalten wird, − sich das Bedienungspersonal im Bereich der Steuereinrichtungen des Fahrkorbes aufhält und bei Gefahr der Notbremsschalter ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
Betrieb zu nehmen.Des Weiteren stellt das Betreiben eines Aufzugs ohne ein Zweiwege-Kommunikationssystem ab dem 01.01.2021 nach der BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit dar, welche durch ein nicht unerhebliches Bußgeld geahndet werden kann. ...
Stand: 07.05.2021
Dialog: 43289
werden beispielsweise folgende Aufzüge genannt:"Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sinda) zur Personenbeförderung;b) zur Personen- und Güterbeförderung;c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
(ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 251),"In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
werden und bei der Beförderung von Personen und Lasten in Aufzugsanlagen ohne Fahrkorbtüren ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,1 m zu den Vorderkanten des Fahrkorbfußbodens eingehalten wird, -sich mindestens ein Benutzer im Bereich der Steuereinrichtungen des Fahrkorbes aufhält und bei Gefahr der Notbremsschalter und die Notrufeinrichtung betätigt werden, -im Schacht, Triebwerks- und Rollenraum betriebsfremde Gegenstände ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951