Ergebnisse 21 bis 36 von 36 Treffern
Ein Vordruck eines Prüfprotokolls für wiederkehrende Prüfungen eines Kleingüteraufzuges ist uns nicht bekannt. Ein formloser Prüfbericht, der den technischen Zustand beschreibt, ist ausreichend. Es wird jedoch empfohlen bei seiner Erstellung die Regelungen der TRA 400 und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit -TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen" (Nr ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 6319
Die Betriebssicherheitsverordnung hat keine direkte Gültigkeit für ausschließlich privat genutzte überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge. Sie kann aber über Regelungen in den jeweiligen Bauordnungen teilweise Gültigkeit erlangen. Da wir zum Baurecht keine Auskunft geben können und dürfen, bitten wir Sie, sich diesbezüglich an die zuständige Baubehörde zu wenden. Hinweis:Wird die Wohnung bzw ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
ein kleiner Raum), so ist zum Verursachen eines Brandes nur noch das Vorhandensein einer Zündquelle erforderlich. Auch ein elektrischer Schaltvorgang (im Aufzug) kann als Zündquelle ausreichen. Schon allein aus diesem Grund würden wir von dem Anbringen eines Desinfektionsmittelspenders im Aufzug absehen. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Spender im Aufzug eventuell undicht, von der Wand gerissen ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27935
bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage soll eine halbe Stunde nicht überschreiten." ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Die Schachtleitern und Schachtgrubenleitern werden bei den Hauptprüfungen und Zwischenprüfungen der Aufzugsanlagen von den Sachverständigen der zugelassenen Überwachungsstellen geprüft.In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS 1201 Teil 4, (Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen), ist unter Ziffer 3.3 (Hauptprüfung), sowie unter Ziffer 3.4 ...
Stand: 24.04.2020
Dialog: 43124
Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24835
festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24307
über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum. Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen. Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...
Stand: 22.02.2024
Dialog: 43889
zu allen Einrichtungen der Anlage haben,d) Angaben zu den Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können,e) Kontaktdaten der Personen, die Erste Hilfe leisten können (zum Beispiel Notarzt oder Feuerwehr),f) Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung undg) die Notbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.Der Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 43019
ist.Das Fehlen einer Fahrkorbabschlusstüre stellt eine erhebliche Gefahr bei der Personenbeförderung dar. Hier hat der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu treffen, z. B. Einbau von Fahrkorbabschlusstüren.Wird das Bedientableau entfernt, so dass keine Personenbeförderung mehr möglich ist, ist dieser Aufzug aufgrund der Definition keine überwachungsbedürftige Anlage mehr ...
Stand: 14.01.2025
Dialog: 27770
erstellen.Jedoch muss der Verwalter oder Hausmeister, wenn dieser Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteiluung erstellen, in der dann der Aufzug mit seinen möglichen Gefährdungen zu beurteilen ist.Auf das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG; insbes. § 4) weisen wir hin. ...
Stand: 25.09.2024
Dialog: 44016
Hierzu ist in den "Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung" des LASI folgendes nachzulesen: Wie sind Baustellenaufzüge bei erneuter Aufstellung oder nach Montage in Teilabschnitten nach Baufortschritt zu prüfen? Beschluss: Der Baustellenaufzug ist eine Aufzugsanlage im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2 b) aa) BetrSichV und somit eine überwachungsbedürftige Anlage ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 25872
Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...
Stand: 22.04.2021
Dialog: 43269
, Lastenaufzug, Behindertenaufzug, ..., weggefallen.Nach der BetrSichV ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, wenn dieser alsa) Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 251,b ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 43531
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761