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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon sinnvoll, unsere Produkte/Produktgruppen Hauptverwendungs- bzw. Expositionskategorien zuzuordnen?

Nach dem jetzigen Stand sind die Diskussionen hinsichtlich der Kategorisierung von Verwendungen und Expositionen im Rahmen von RIP 3.2 noch nicht abgeschlossen. Es erscheint jedoch bereits zweckmäßig, Verwendungen und Expositionen zu strukturieren und nicht einzelne spezifische Verwendungen, wie z. B. Lagern, Umfüllen, Mischen etc. zu beschreiben. Der europäische Chemieverband CEFIC hat seinen ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4852

Wie gilt REACH für Stoffe, die nur intern produziert und eingesetzt werden?

Zwischenprodukte, da diese nicht ausschließlich für die weitere chemische Umsetzung eingesetzt werden. Daher sind diese Stoffe/Zubereitungen grundsätzlich wie in Verkehr gebrachte zu behandeln. Bei Überschreiten der Mengenschwellen sind daher alle Registrierungs-, Bewertungs- und Zulassungspflichten der REACH-Verordnung zu erfüllen. Erfolgt allerdings die interne Herstellung und Verwendung einer Zubereitung ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 4691

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder Gemische(s) erfolgreich eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben (…)“.Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 2 der REACH-Verordnung dürfen ab „(…) 24. Februar 2022 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen für die industrielle oder gewerbliche Verwendung in Verkehr gebracht werden, es sei denn ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Dies gilt auch für die vorgesehenen Verwendungen. Ist Ihre Verwendung in der Formulierung nicht benannt, können Sie diese entweder über den Hersteller mit registrieren lassen oder Sie müssen gemäß Art. 37 Nr. 4 der am 18.12.2006 vom Europäischen Rat endgültig beschlossenen REACH-Verordnung einen gesonderten Stoffsicherheitsbericht für die durch den Hersteller/Importeur ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Müssen Hydrokolloide registriert werden?

und die geplante Verwendung erforderlich. ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4824

Wie verhalten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Anfragen unserer Lieferanten oder Kunden zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen?

Um sich auf REACH gut vorbereiten zu können und seine zukünftigen Pflichten unter REACH zu erkennen, ist für jeden Akteur in der Lieferkette die Weitergabe von Informationen sehr wichtig. Insbesondere Angaben zur Verwendung des Stoffes und zur Menge sind für die Planung und Vorbereitung hilfreich. Eine Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen gibt es aber zur Zeit nicht. Entsprechend ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4893

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Definition.Verantwortlich für die Verschmutzungen sind die jeweiligen Nutzer (= Kunden), die ja auch allein über die Natur der Verschmutzungen informiert sind. Wenn diese Verschmutzungen nicht unter die Definition von Abfall gehören – und wenn die Reinigung der Erzeugnisse beim Mutterkonzern nicht unter Abfallbehandlung bzw. –entsorgung fällt –, so stellen diese Aktivitäten Verwendungen der jeweiligen (Verschmutzungs ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

nicht vorgesehen. Der Hersteller bzw. Lieferant eines Stoffes bzw. einer Zubereitung für die ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit einem Expositionsszenario bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien erforderlich ist, gibt dem Abnehmer die Möglichkeit zu überprüfen, ob seine Anwendung abgedeckt ist. ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863

Ist gemäß REACH-Verordnung Artikel 33(1) die Angabe von Untererzeugnissen erforderlich, die den SVHC-Stoff enthalten?

" sich der Stoff der Kandidatenliste befindet. Ferner müssen alle Informationen mitgeteilt werden, die aufgrund des Vorliegens dieser Stoffe notwendig sind, um die sichere Verwendung zu gewährleisten.Die Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen wurden entsprechend angepasst. ("Leitlinie zu Stoffen in Erzeugnissen", 4. Auflage, Helsinki, European ...

Stand: 11.09.2020

Dialog: 43281