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Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
der Arbeitsplätze Toiletten.... zur Verfügung zu stellen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Fahrer von Containerbrücken. Da die Einrichtung von Toiletten auf den Containerbrücken in der Regel nicht möglich ist oder nur einen erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeuten würde, kann der Arbeitgeber ersatzweise andere Maßnahmen treffen. Hierzu zählt die Einrichtung einer Aufzugsanlage in der Containerbrücke ebenso ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2679
im BetrVfG und im ArbZG fallen z.T. auseinander. (s. Urteil des OVG NRW 4 A 1403/08 vom 10.05.2011, Rd.Nr. 37, 43-45, 91)Das ArbZG gilt auch für die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern fort. Das ergibt sich u.a. aus den Forderungen, dass die Betriebsratsarbeit während der Arbeitszeit durchzuführen ist, s. z.B. § 30 BetrVG (Sitzungstermine) oder § 42 BetrVG (Betriebsversammlungen). Eindeutig ist in § 37 ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 4407
. Die Bescheinigung ist vom Unternehmer oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom Fahrer zu unterzeichnen. Nach Ablauf der Mitführpflicht hat der Fahrer die Bescheinigung im Unternehmen abzugeben. Für das Fahren mit sog. schweren Fahrzeugen gilt das Gleiche. Hier ist eine Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder gemäß dem Europäischen ...
Stand: 04.12.2017
Dialog: 6735
oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über zehn Stunden ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss den Einsatz so planen, dass der Hausmeister diese Höchstarbeitsgrenze einhalten kann. Für die Berechnung der werktäglichen Arbeitszeit gilt ein Zeitraum von 24 Stunden.2. Bei sechs Werktagen in der Woche ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
wichtige Hinweise in Bezug auf eine adäquate Arbeitsplatzgestaltung zu erwarten; zudem können besondere Arbeitsschutzvorschriften bestehen, die es zu berücksichtigen gilt (z. B. Jugendarbeitsschutzgesetz).Mitarbeitergruppen, die zum Zeitpunkt der Befragung abwesend sind, etwa aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit oder Krankheit, können ebenfalls zu einer Teilnahme an der Befragung eingeladen werden (z. B ...
Stand: 22.10.2018
Dialog: 42490
gilt für die höchstzulässigen Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)!Beispiel:"Schichtzeit 13 Stunden" - Diese beginnt im Anschluss an einer Tagesruhezeit.AZ = Arbeitszeit ; LZ = Lenkzeit ; FU = Fahrtunterbrechung ; BZ = Bereitschaftszeit0,5 h (AZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 4,5 h (LZ) + 1,5 h (FU/BZ) + 0,5 h (LZ) - im Anschluss folgt eine Tagesruhezeit von 11 Stunden, danach könnte ...
Stand: 23.08.2023
Dialog: 19659
- und Pausenzeiten abweichend festgelegt werden (§ 14 ArbZG). Dies gilt für unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage vergütungspflichtiger tariflicher Kurzpausen mitzubestimmen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
ist aber eine freiwillige Verplichtung zur Aufzeichnung der Tätigkeiten des Fahrpersonals damit nicht ausgeschlossen.Aus Sicht des Unternehmers ist aus Gründen der Aufsichtspflicht (Haftung) diese Vorgehensweise sogar nachvollziehbar.Damit bei Mischverkehr (Linienverkehr/Gelegenheitsverkehr) keine Missverständnisse bei einer Kontrolle auftreten, gilt es Folgendes zu beachten:Wird ein Fahrzeug im Linienverkehr bis 50 km ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
mit dem bekannten Formblatt bescheinigt werden. Grundsätzlich gilt jedoch, dass durch den Fahrer zu fertigende manuelle Nachträge vorrangig zu machen sind.Werden zusätzlich noch Fahrten durchgeführt, welche unter den Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung fallen (z. B. KOM-Linienverkehr unter 50km), kann es zusätzlich erforderlich sein einen Auszug aus dem Arbeitszeitplan mit sich zu führen (vgl. § 1 Abs. 8 ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
ist, dass- insbesondere § 1 und § 6 ArbZG beachtet werden, um eine Überlastung des Arbeitnehmers (Arbeits- und Gesundheitsschutz) zu vermeiden,- in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden gearbeitet werden (Ausgleichszeitraum: in Abhängigkeit, ob das ArbZG gilt oder ein Tarifvertrag),- nach einen Dienst, welcher länger als zwölf Stunden dauert, mindestens elf Stunden Ruhezeit gewährt werden (§ 7 Abs. 9 ArbZG ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine ...
Stand: 10.01.2024
Dialog: 23947
. Bedingungen gilt die Bereitschaftszeit auch für Fahrer, welche sich nicht in einem Mehrfahrerbetrieb befindlichen Fahrzeug befinden, als gültige rechtskonforme Fahrtunterbrechung. Die in Artikel 7 Satz 1 und 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 genannten Zeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind einzuhalten. Bereitschaftszeiten von weniger als 15 Minuten werden nicht auf die tägliche Arbeitszeit gemäß Arbeitszeitgesetz ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
« zu beachten. Nach Artikel 3 Buchstabe d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt die Vorschrift aber nicht für • Fahrzeuge – einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke. Damit gelten hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.Grundsätzlich gilt zudem, dass die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Ruhepausen grundsätzlich nicht an den Anfang oder an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden dürfen. Auch muss die Lage und die Dauer einer Ruhepause, um als solche arbeitszeitrechtlich akzeptiert werden zu können, spätestens ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12913
in Bereitschaftsdienststufen ist nur hinsichtlich der Entlohnung des Bereitschaftsdienstes von Bedeutung.Rufbereitschaftsdienste sind weiterhin keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Lediglich Zeiten der Inanspruchnahme zur Arbeitsleistung während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem evtl. vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen.Zu Frage 2:An Sonn- und Feiertagen gilt ebenfalls ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 4444
Gemäß § 1 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) müssen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten. Dies gilt gemäß Absatz 2 ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
des Arbeitszeitgesetzes festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden überschritten wird.Höchstzulässige Arbeitszeit in der Woche 60 StundenHöchstzulässige Lenkzeit in der Woche 56 StundenAnwendungsbereich § 21a des Arbeitszeitgesetzes § 21a des Arbeitszeitgesetzes gilt für das Fahrpersonal, welches im Sinne der EG VO Nr. 561/2006 tätig ist. Es sind also die Fahrzeugkategorien betroffen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 6969