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Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
Das Arbeitszeitgesetz gibt keine zahlenmäßige Vorgabe, wie oft Nachtwache im Krankenhaus geleistet werden darf. Gemäß § 6 Arbeitszeitgesetz ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.Hierzu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1406
- und Schichtarbeitnehmer gelten die besonderen Vorschriften des § 6 ArbZG.§ 6 Abs. 1 ArbZG lautet: Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.Einige wichtige arbeitswissenschaftliche Kriterien zur Schichtplangestaltung sind:Ungünstige Schichtfolgen vermeidenVorwärtswechsel der Schichten ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 42586
und Arbeitsstelle in Kauf nimmt. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, bei der Arbeitszeitplanung die zwischen Wohnung und Betrieb benötigten Wegezeiten der Beschäftigten zu berücksichtigen.Unabhängig von den Wegezeiten verpflichtet aber das Arbeitszeitgesetz den Arbeitgeber, bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 1 ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
dieser Bestimmung ist eine derartige ununterbrochene Folge von Arbeitstagen nicht zulässig.Für Nacht- und Schichtarbeitnehmer gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Aufgrund der gesicherten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Die Frage betrifft zwei Bereiche, nämlich den Bereich des Arbeitsschutzrechtes und den Bereich des Arbeitsrechtes.Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft arbeitsschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit.Zunächst weisen wir darauf hin, dass ein Schichtplan gemäß ArbZG den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen muss (§ 6 ArbZG). Ein Schichtplan mit sieben Nachtschichten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6447
) Beschäftigte betroffen sein, gleichwohl belegen arbeitswissenschaftliche Studien, dass Angehörige in Dienstleistungs-, Pflege- und Erziehungsberufen einem höheren Risiko ausgesetzt sind.Weitergehende Informationen zum Thema bieten z.B. folgende Internetangebote:- Veröffentlichung von Dr. med. P. Schröder, „Strategien gegen Burnout“, in „Der Hausarzt“ Heft 08/2002, - Projekt "Depressionen, Burnout ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1630
-Zeitraumes die zulässige werktägliche Arbeitszeit gemäß § 3 ArbZG eingehalten, die Ruhepausen gemäß § 4 ArbZG gewährt und die Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG eingehalten werden.Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist zudem gemäß § 6 ArbZG nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Auf die entsprechenden Informationen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Arbeitszeitgesetz ermöglicht es, dass auch 14 Tage an einem Stück gearbeitet werden.Allerdings sollen bei der Arbeitszeitgestaltung die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist, dass es keine Arbeitsperioden von 8 oder mehr Arbeitstagen in Folge geben soll. Da es jedoch kein optimales Schichtsystem gibt, ist jedes Schichtsystem der betrieblichen Praxis ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
, dass eine Reduzierung der Belastungsfaktoren z.B. Zeitdruck, Arbeitsunterbrechung und Führungsverhalten besonders wichtig sind und dafür schnell eine Lösung gefunden werden muss.Ein Beobachtungsteam kommt zu dem Schluss, dass das vorhandene Schichtmodell nicht den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht, mit hoher Wahrscheinlichkeit gesundheitsschädlich ist und folglich zeitnah überarbeitet ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42913
in mehrschichtigen Betrieben am Wochenende entsprechend flexibel gestaltet werden.Der Grundsatz des § 6 Abs. 1 ArbZG, dass die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist, ist vom Arbeitgeber bei der Arbeitszeitgestaltung stets zu beachten. Danach sollen bei der Gestaltung der Nacht ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
vereinbarten 13 bzw. 16 Stunden abgewichen werden muss. Die Belastungsanalyse ist somit ein Teil der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzgesetz).Literatur speziell dazu ist bisher nicht bekannt. Allerdings liegen zu den oben angesprochenen Punkten (wie Nachtarbeit, lange Schichten ...) bereits seit längerem arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, z.B. von der Bundesanstalt ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
erreicht werden. Sie sind allerdings Teil der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. Im Unterschied zu DGUV Regeln werden DGUV Informationen nicht nach dem Grundsatz 300-001 erstellt. Sie können von Sachgebieten erarbeitet werden und werden nicht durch die Selbstverwaltungsgremien verabschiedet." ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 42732
),- die Ruhepausen nach § 4 ArbZG gewährt werden,- die Arbeitszeit in der Woche (kann an jedem Tag der Woche beginnen) 60 Stunden (max. zehn Stunden pro Werktag mal sechs Werktage pro Woche) nicht überschreitet.Eine Schichtfolge mit z.B. 24-Stunden-Schichten am Montag, Mittwoch und Freitag in einer Woche sollte bereits per Tarifvertrag ausgeschlossen sein und ist auch nach den anerkannten arbeitswissenschaftlichen ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik werden informiert.Branchenregeln als ErgänzungBranchenregeln sind anwenderfreundliche Instrumente für Unternehmer und andere Akteure für bestimmte gewerbliche Branchen und öffentlichen Einrichtungen. Sie beinhalten für eine Branche den Stand der Technik und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse, fassen alle wichtigen Informationen verständlich zusammen ...
Stand: 27.08.2020
Dialog: 43190
Beschäftigung- Art der Tätigkeit,- Zahl der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je Schicht und Anzahl der Schichten je Sonn- und Feiertag- Ausführliche Begründung der Notwendigkeit- detaillierte Schichtplanung unter Berücksichtigung der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit - Stellungnahme oder Zustimmung der ArbeitnehmervertretungInformation ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529