Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 12 von 12 Treffern

Ist bei der Lagerung von Fahrerairbag und Gurtstraffer die Nettoexplosivmasse der Bauteile auch bei geschlossenen Behältern für die Berechnung der GESAMT- Nettoexplosivmasse im Lager zu berücksichtigen?

Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42396

Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung kleiner Mengen pyrotechnischer Gegenstände für Kraftfahrzeuge (Airbag/Gurtstraffer etc.) außerhalb eines Lagerraums im Arbeitsraum?

Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...

Stand: 23.01.2024

Dialog: 43870

Was muss ich beachten, wenn ich von zu Hause aus über einen Online-Shop Feuerwerk vertreiben möchte?

Gemäß Anlage 7 zum Anhang der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) dürfen im "nicht gewerblichen Bereich" in einem "nicht bewohnten Raum" (hier: Keller) eines "Gebäudes mit Wohnraum" (hier: Wohnhaus) max. 10 kg (netto) pyrotechtechnische Gegenstände der Kategorie 1 (vormals Klasse I) aufbewahrt werden.Der von Ihnen beschriebene Kellerraum ist geeignet, wenn er allseitig ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20875

Muss eine behördliche Anzeige erfolgen, wenn pyrotechnische Fahrzeugbauteile durch Auslösung in eingebautem Zustand unschädlich gemacht werden?

Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zählen zu den sonstigen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P 1. Sie werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG - erfasst. Diese Bauteile enthalten explosionsgefährliche Stoffe, welche bei unsachgemäßer oder nicht bestimmungsgemäßer Handhabung ein hohes Gefährdungspotential in sich bergen.Als Umgang nach dem Sprengstoffgesetz sind folgend ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 20202

Können bei einem Lager für pyrotechnische Gegenstände die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerfeste Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen?

1. Frage: Sind für das Lager Druckentlastungsflächen erforderlich? Es sind keine Druckentlastungsflächen erforderlich.2. Frage: Können die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsabstände durch feuerbeständige Wände und Decken eingeschränkt werden oder gar entfallen? Schutzabstände:Im vorliegenden Fall ist Nr. 2.3 der Anlage 1 zum Anhang zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (2 ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 6871

Welchen konkreten Mengen an Schwarzpulver und Nitrocellulose-Pulver dürfen zusammen gelagert werden?

Bei der Aufbewahrung nur einer der beiden genannten Stoffe gelten die in der Frage genannten Höchstwerte.Bei einer Zusammenlagerung gilt die Gesamtmenge aus beiden Stoffen der gefährlichsten Stoffart (also dem Schwarzpulver) zugehörig. Die Aufteilung wieviel Schwarzpulver (SP) oder Nitrocellulosepulver (NC) gelagert werden, liegt in der Entscheidung des Schützen.Insgesamt darf also bei der Zusamme ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 8957

Von welcher Institution wurden die Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR ) erstellt, und müssen diese zwingend angewandt werden?

Sprengstofflager-Richtlinien (SprengLR) sind vergleichbar mit Technischen Regeln zum Sprengstoffgesetz. Sie sind seinerzeit vom Bundesminister für Arbeit im "Bundesarbeitsblatt" bekannt gemacht worden. In den SprengLR sind die Anforderungen der zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz - 2. SprengVO und deren Anlage konkretisiert.Sie sind insofern Regelungen i. S. des § 24 Sprengstoffgesetz ...

Stand: 24.03.2025

Dialog: 19842

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 in ausge ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Darf ich für Reparaturarbeiten an meinem Kfz den Airbag ausbauen, wenn ich den Sachkundenachweis "Airbag und Gurtstraffer" besitze?

ist ein Ein- und Ausbau mit eingeschränkter Fachkunde im privaten Bereich nicht zulässig. ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 42179

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

" ist ein nach § 17 SprengG genehmigtes Lager nicht erforderlich. Die max. zulässigen Mengen, die im Rahmen der "kleinen Mengen" genehmigungsfrei gelagert werden dürfen, sind in der Anlage 6 zum Anhang zu § 2 der 2. SprengV genannt. Im Übrigen sind die Nrn. 4.1 und 4.2 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV und die Sprengstofflager-Richtlinie "Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten" (SprengLR 240 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137

Ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern in Zelten möglich?

Beim Verkauf von (Silvester-)Feuerwerk ist vorab zu unterscheiden, um welche Kategorie von pyrotechnischen Gegenständen es sich handelt. Hierbei ist eine Differenzierung zwischen den Kategorien 1 und 2 zu treffen.Bei der Kategorie 1 handelt es sich um Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen ...

Stand: 28.12.2023

Dialog: 42669

Wir brauchen Info über die Einlagerung von pyrotechnischen Gegenständen gem. UN0336 und UN0337. Welche Eigenschaften soll das Lager haben?

“) zu entnehmen.2.           Welche Erlaubnisse sind nötig?Abhängig von den jeweiligen Kategorien der explosionsgefährlichen Stoffe bzw. der pyrotechnischen Gegenstände können beim Umgang und Verkehr eine („Firmen-“) Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz - SprengG und für das Personal Befähigungsscheine nach § 20 SprengG erforderlich sein. Bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen (Siehe Anlage 6 zum Anhang ...

Stand: 20.01.2021

Dialog: 43447