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Ein Schaltschrank, der für die Verwendung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom vorgesehen ist, muss beim erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt die Voraussetzungen der Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt - 1. ProdSV - erfüllen. Auch unterliegt ein solcher Sch ...
Stand: 22.10.2014
Dialog: 22136
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Gemäß § 2 Nr. 4 ProdSG ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union. Das Überlassen von Sportausrüstunge ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
Im Prinzip ja, das kann mehrere Gründe haben:a) Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund anderer auf das Produkt anwendbarer Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen.b) Die CE-Kennzeichnung ist auf Komponenten der unvollständige Maschine angebracht (z. B. Elektrische Komponenten - aufgrund der Niederspannungsrichtlinie und/oder EMV Richtlinie) oder auf Sicherheitsbauteilen (z. B. Sicherheitsla ...
Stand: 11.07.2014
Dialog: 21543
Nach § 3 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV darf eine Maschine nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet wird. Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind im Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt.Auszüge:1.3.7. Ris ...
Stand: 06.01.2021
Dialog: 21027
Artikel 15 (2) der Niederspannungsrichtlinie lautet: "Die EU-Konformitätserklärung entspricht in ihrem Aufbau dem Muster in Anhang IV, enthält die in Modul A in Anhang III angegebenen Elemente und wird auf dem neuesten Stand gehalten…." In der Tat ist die Lesbarkeit der NiederspannungsRL an dieser Stelle umständlich / nicht hinreichend genau. In Anhang IV wird lediglich der Aufbau der EU-Konformit ...
Stand: 28.04.2014
Dialog: 21019
Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Beantwortung der Frage:Die Ausnahme aus dem Katalog für überwachungsbedürftige Anlagen gem. § 2 Nr. 30 Satz 2 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich ausschließlich auf druckbeaufschlagte Anlagen(-Komponenten) von Energieanlagen im Sinne von § 2 Nr. 30 b), c) d) ProdSG).Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen etwa bleiben generell (also ausnahmslos) auc ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 20383
Die Richtlinie 2009/48/EG (Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) ist mit der 2. GPSGV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) in nationales Recht umgesetzt worden. Die aktuelle 2. GPSGV gilt nach § 1, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Spielzeug ist nach § 2 Nr. 24a wie folgt definiert: „Spielzeug sind alle Produkte, die ausschließlich oder nicht ausschließlich dazu b ...
Stand: 04.03.2014
Dialog: 20547
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt wird; c ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Durch die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden keine konkreten Anforderungen mehr beschrieben, die die Maschine erfüllen muss (wie im Anhang 1 der alten BetrSichV). Das Schutzniveau wird durch die Schutzziele der §§ 5-9 BetrSichV definiert und muss dem Stand der Technik entsprechen. Wie es erreicht wird, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festlegen ...
Stand: 13.07.2016
Dialog: 24966
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Ei ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zus ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Sollte nur ein Gerät hergestellt worden sein, das vor Ablauf der 10 Jahre verschrottet worden ist, muss die Konformitätserklärung nicht aufbewahrt werden. Sollten allerdings mehrere dieser Geräte hergestellt worden sein und sich evtl. noch auf dem Markt befinden, muss die Konformitätserklärung weiterhin so lange aufbewahrt werden bis die Frist endet. ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 23163
Das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt immer dann, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereit gestellt werden (§ 1 ProdSG).Darunter ist jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommenes Bereitstellen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine T ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
Bei Leuchtsignalen (Ampelanlage etc.) an einer Maschine kann es sich je nach deren Funktion um Warn- oder Informationseinrichtungen handeln. Ist eine Maschine mit Warneinrichtungen ausgestattet, so müssen deren Signale eindeutig zu verstehen und leicht wahrnehmbar sein. Zudem sind für Warneinrichtungen die nach speziellen Gemeinschaftsrichtlinien vorgegebenen Sicherheitsfarben und -zeichen anzuwen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
Produkte, an denen erhebliche Veränderungen vorgenommen wurden, können als neue Produkte angesehen werden. Sie müssen den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen, wenn sie in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden. Im Bereich der Maschinenrichtlinie - MRL - gilt dies auch bei der Herstellung für den Eigenbedarf. Ob eine Maschine wesentlich verändert wu ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Mit einer Konformitätserklärung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den angegeben Richtlinien entspricht. Ein Ablaufdatum ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Anforderungen, die die Richtlinien an den Inhalt der Konformitätserklärung stellen. In Ihrem Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Auf der ...
Stand: 25.07.2014
Dialog: 21641
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt zu machen, dass ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an.Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller der ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144