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Dürfen "Karabinerhaken" nach EN 362 für die Nutzung als Lastaufnahmemittel verwendet werden?

KomNet Dialog 44235

Stand: 24.02.2026

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Dürfen Karabinerhaken nach EN 362 für die Nutzung als Lastaufnahmemittel verwendet werden?

Antwort:

Nein das ist nicht möglich. Bei dem Karabinerhaken nach EN 362 handelt es sich nicht um ein Lastaufnahmemittel.


Die Definition für ein "Lastaufnahmemittel" findet sich in Artikel 2 d) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie). Hier ist nachzulesen:

"„Lastaufnahmemittel“ ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile;"


In der DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" findet sich unter 2 "Begriffsbestimmungen" noch Folgendes:

"3. Lastaufnahmemittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die zum Aufnehmen der Last mit dem Tragmittel des Hebezeugs verbunden werden können. Es wird unterschieden zwischen form- und kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemitteln.

Zu den Lastaufnahmemitteln gehören zum Beispiel Brooken, C-Haken, Container-Geschirre (Spreader), Gehänge, Gießpfannen, Greifer, Klauen, Klemmen, Kübel, Krangabeln, Lasthebemagnete, Traversen, Vakuumheber, Zangen."


Die Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission hat eine Einteilung veröffentlicht, die Beispiele von Ausrüstungen enthält, die als Lastaufnahmemittel angesehen werden und andere Beispiele von Ausrüstungen, die für das Heben von Lasten verwendet werden, die nicht als Lastaufnahmemittel angesehen werden.