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Der Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen. Rohrleitungen für Druckluft sind jedoch keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Daher werden im Anhang 2 für sie auch keine Höchstfristen für Prüfungen angegeben.Erläuterung: Nach § 2 Abs. 30 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind Leitungen unter innerem ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43540
von Druckluft gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen können, sodass dann Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine derartige Maßnahme kann sein, dass als Treibmittel nicht Druckluft, sondern ein Inertgas (z. B. Stickstoff) eingesetzt wird. Nicht stabilisiertes Styrol kann mit dem Sauerstoff der Luft ein Peroxid bilden, das bei geringer Erwärmung explodieren kann. Styrol und Aceton ...
Stand: 16.01.2015
Dialog: 4690
-EURO-Kräfte) beschäftigen, bei denen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften Anwendung finden.Trotzdem ist ein Kompressor ein Druckgerät, von dem gewisse Gefahren auf Grund der gehandhabten Drücke ausgehen. Es ist daher empfehlenswert, das Gerät entsprechend den Vorgaben des Herstellers in der Betriebsanleitung regelmäßig zu warten und zu prüfen, insbesondere da auch Jugendliche das Gerät ...
Stand: 22.12.2015
Dialog: 9397
Eine Verpflichtung, bei Druckluftleitungen den vorhandenen Druck (bar) auf der Leitung anzugeben, besteht nach den vom Arbeitsschutz zu vertretenen Vorschriften nicht. Dieses kann jedoch sinnvoll sein, wenn in einem Betrieb zwei oder mehr unterschiedliche Druckluftnetze betrieben werden.Grundsätzlich hat der Unternehmer gemäß der von ihm nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und zugehöriger Veror ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43068
Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 Abschnitt ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24007
Spritzlackieren gehört zu den Prozessen, die zu beträchtlichen elektrostatischen Aufladungen führen können. In der TRGS 727 ""Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" werden für das Spritzlackieren die folgenden Schutzmaßnahmen genannt: "1. Alle leitfähigen Gegenstände im Arbeitsbereich, z. B. Spritzpistolen, Werkstücke, Metallobjekte in der Nähe, sind zu erden. 2. Der La ...
Stand: 09.12.2016
Dialog: 13627
Die Rohrleitungsanlagen unter innerem Überdruck gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dementsprechend unterliegen sie den dortigen Prüfbestimmungen. Gemäß § 14 Absatz 2 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, vom Arbeitgeber wiederkehrend durch eine zur Prüfu ...
Stand: 28.04.2022
Dialog: 43668
„Atemschutzgeräte; Druckluft-Schlauchgeräte oder Frischluft-Schlauchgeräte mit Luftförderer mit Haube für Strahlarbeiten; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Prallschutzüberzug und Frischluftversorgung, wenn die aus Druckluftnetzen zugeführte Atemluft durch Filter gereinigt wird und bei Bedarf angewärmt werden kann. Eine ausreichende Schutzwirkung der Atemschutzgeräte ist gegeben, wenn diese ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 5546
und ist auch nicht erforderlich, Nr. 4.4.2(5) für Räume unter Erdgleiche anzuwenden, in denen ortsbewegliche Druckbehälter für Pressluft (Druckluft) oder Sauerstoff bereitgehalten und entleert werden. Nr. 4.4.1(2) Nr. 2 erlaubt es grundsätzlich, ortsbewegliche Druckbehälter, die diese Gase enthalten, in Räumen unter Erdgleiche bereitzuhalten und zu entleeren. Damit sind die diesbezügliche Maßnahmen der Nr. 4.4.2(5 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Unabhängig von der Gefahrgut-Klassifizierung werden die Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) im Kapitel 6.5 des ADR aufgeführt. Im Abschnitt 6.5.6.7.3 des ADR wird das Prüfverfahren und der Prüfdruck für die Dichtheitsprüfung bei IBC beschrieben. Zum Aufbau des Überdruckes wird Luft verwendet. Das Prüfverfahren für die hydraulische Innendruckprüfung der IBC wird im Abschnitt 6.5.6.8. ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 6726
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde und werden ortsbeweglic ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
werden, es sei denn, dass in den genannten Anhängen etwas anderes bestimmt ist.Es wird hier von einem nicht beheizten Druckgerät i. S. d. RL 2014/68/EU für Druckluft ausgegangen. Der Behälter verfügt über ein Volumen von 270 l und wird mit einem maximal zulässigen Druck von 11 Bar betrieben. Das Druckinhaltsprodukt beträgt somit 2700 Bar x Liter.Es gilt Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.6, 5.8 und 6 Tabelle 4, daraus ...
Stand: 08.04.2022
Dialog: 43234
Ein Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Berieb durchzuführen. Stellt er dabei fest, dass in bestimmten Bereichen, in denen mit Augenverletzungen durch absplitternde Teile, Stäube, Spritzer heißer Schmelzen o.ä. zu rechnen ist, so hat er nach den §§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz i. V. m. § 2 PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) die erforderlichen M ...
Stand: 15.07.2022
Dialog: 6675
vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend gemäß der Anforderungen des Abschnitts 4, insbesondere der Nr. 4, 5 und 6 des Anhangs 2 der BetrSichV prüfen zu lassen.Fazit:Übliche, z. B. von Tauchvereinen und Feuerwehren, verwendete Füllanlagen, bestehen in der Regel aus einem kompakten Kompressor mit einen max. Betriebsdruck von 330 bar. Sofern keine Druckgeräte (z. B. Filter) mit V > 1 l ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Eine umfassende Zusammenstellung aller Anforderungen, die beim Betrieb einer Druckluftanlage zu beachten sind, existiert nicht und kann auch aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht existieren. Eine Druckluftanlage ist einerseits ein Arbeitsmittel und andererseits - in Abhängigkeit von ihren Parametern - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine überwachungsbedürftige Anlage. Überwa ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 2, dass der Arbeitgeber solche Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen lassen muss. Bei vielen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist die elektrische Gefährdung die einzige prüfungsrel ...
Stand: 09.06.2020
Dialog: 43188