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Die als „Brandschutztüren“ bezeichneten Türen sind Türen mit einem definiertem Feuerwiderstand oder mit Rauchschutzfunktion. Sie sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse.Da Katastrophen, wie Feuer, oft unvorhergesehen ausbrechen, stellen diese Mechanismen, die das Ausbreiten von Rauch und/oder Feuer verhindern, einen wichtigen Teil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Wenn Feuerschutzabschlüsse ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).(4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
Grundsätzlich gilt erstmal das, was in der Zulassung oder dem Prüfzeugnis der Tür steht. Die Tür wurde durch den Hersteller einer Dichtigkeitsprüfung nach DIN 18095-2, Abs. 3.3 unterzogen, die Grundlage der Zulassung oder des Prüfzeugnisses ist.Bei der Prüfung dürfen Leckagen auftreten, die jedoch für Sie als Anwender unerheblich sind, da Sie diese nicht nachprüfen können. In der zu der Tür gehöri ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arb ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden.""10.2 Sicherheitstechnische Prüfung...(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 43963
Eine Brandschutztür ist bezüglich der Abmaße wie jede andere Tür in einem Verkehrs- oder Fluchtweg zu bewerten. Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Nummer 1.8 Absatz 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV).Fluchtwege ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 6456
sind die Türen auch manuell zu öffnen. Bei Brandschutztüren ist prinzipiell so eine Lösung denkbar. In Schulen werden gewöhnlich feuerhemmende Türen solcher Art eingesetzt, die so eine Lösung auch erlauben. Damit bleiben alle sicherheitsrelevanten Bedingungen bestehen, die die Tür (Brandschutztür) erfüllen muss.In Krankenhäusern wird dieses System in der Praxis seit vielen Jahren schon eingesetzt ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3596
Das Austreten von CO2-Löschmittel in Nachbarräume kann nicht nur über Brandschutztüren begrenzt werden. Diese Türen sind nicht gasdicht.Brandschutztüren können in Abhängigkeit von ihrem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis im Bodenbereich einen Spalt von 1,5 cm +/- 0,3 cm aufweisen.Es gibt Kombinationstüren, bei denen der Brandschutz mit dem Schutz gegen den Durchtritt von Rauch kombiniert ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten.(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können. Des Weiteren sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z.B. Technische Prüfverordnung) zu beachten. (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z.B. Feststellanlagen einmal monatlich ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Die Frage berührt die Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes und des Baurechts (Brandschutz). Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht erscheint eine gemeinsame Nutzung einer Eingangstür und in derem Verlauf das Büro inklusive Treppe zum Wohnraum möglich. Es sollten dabei Bewegungsflächen und Verkehrsflächen am Arbeitsplatz, die Fluchtwegmöglichkeiten aus dem Büro und evtl. psychische Belastungen durch häuf ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 5818
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch tech ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
sind die länderspezifischen baurechtlichen Bestimmungen (z. B. Technische Prüfverordnung) zu beachten. (3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). (4) Die sicherheitstechnische Prüfung schließt ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
Ob die Installation so zulässig ist, kann aus der Ferne nicht abschließend beurteilt werden. Grundsätzlich gibt es zumindest keine Einwände, wenn folgende Punkte beachtet werden: Die Einhaltung der besonderen Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen nach § 11 der GefStoffV. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die Forder ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142