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Grundsätzliche Anforderungen an die Raumtemperaturen sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dort speziell unter Nummer 3.5 des Anhangs festgelegt. Danach muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit ...
Stand: 21.11.2018
Dialog: 14211
für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896
, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während ...
Stand: 15.05.2019
Dialog: 14443
Gemäß Nummer 3.5 "Raumtemperatur" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 12924
und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(2) Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.(3) Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen unter Berücksichtigung ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 4485
und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen Das bedeutet, dass eine Halle nur dann als dauerhafter Arbeitsraum ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 8187
Aus dem Arbeitsschutzrecht ergeben sich folgende Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen:Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter der Nummer 3.6 folgendes nachzulesen:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben." (Nummer 3.5 des Anhangs zur ArbStättV bzw. ASR A3.5 "Raumtemperatur").Und zur Lüftung:"In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
eigenverantwortlich zu bestimmen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hinweise:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter www.dguv.de/publikationen.Bei raumlufttechnischen Anlagen von Küchen sind neben arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben auch bauordnungsrechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Hygiene zu beachten. Bei diesbzgl. Fragen sollten Sie sich an das zuständige ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 20731
Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind insbesondere die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes sowie der physikalischen Einwirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitsabläufen und der Arbeitszeit zu berücksichtigen. Die erforderliche Maßnahmen sind u.a. nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ...
Stand: 16.05.2024
Dialog: 6696
gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 1174
der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 durchzuführen und dabei den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen sowie insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 Absatz 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der bekannt gemachten Regeln ist davon auszugehen ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978
Im Regelfall sind hier keine Messungen erforderlich.Begründung:Nach der Nummer 3.6 Lüftung des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"(1) In Arbeitsräumen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften muss unter Berücksichtigung des spezifischen Nutzungszwecks, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 43044