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-Sinne-Prinzip mindestens für zwei der drei Sinne "Hören, Sehen, Tasten" zugänglich sein (z. B. gleichzeitige optische und akustische Alarmierung)."Unter der Nummer 4 Absatz 3 ist noch nachzulesen, dass zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen ist.Weitere Vorgaben für eine Alarmüberwachung ...
Stand: 07.04.2024
Dialog: 43594
ist eine ausreichende Anregung der langnachleuchtenden Produkte sicherzustellen. Diesbezügliche Anforderungen enthält die ASR A3.4 ind Kapitel 8 - "Sicherheitsbeleuchtung für Tätigkeiten, Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Bereiche".Eine Regelung, wann ein optisches Sicherheitsleitsystem für Fluchtwege erforderlich ist, wird unter Punkt 8.4 der ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" getroffen:"Um die Sicherheit beim ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 14563
und den anerkannten Regeln der Technik. Festgestellte Mängel sind unverzüglich sachgerecht zu beseitigen.Diese für Sicherheitsbeleuchtung und optische Sicherheitsleitsysteme geltende Prüfregelung kann zur Erfüllung der Forderung des § 4 Abs. 3 ArbStättV sinngemäß auch auf andere Fluchtwegbeschilderung angewandt werden. ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
In § 3a Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplät ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
eines Pausenbereiches als ausreichend an. Dies sind Bereiche, die so in einer Arbeitstätte angeordnet sind, dass diese optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennt sind und Zonen der Erholung darstellen. Dies heißt insbesondere, dass in diesen Bereichen kein Lärm, kein Staub und Schmutz, keine Gerüche auftreten dürfen und diese auch frei von Publikumsverkehr sind. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen. (...)"Neben der ASR A1.2 sind bei der Gestaltung von Büroräumen weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
oder Lagern verboten“ zu kennzeichnen."Ggf. ist die Einrichtung eines Sicherheitsleitsystems erforderlich. Siehe hierzu Abschnitt 8.4 der ASR A 2.3:"(1) Um die Sicherheit beim Verlassen der Arbeitsstätte auch nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung zu erhöhen, können optische Sicherheitsleitsysteme zusätzlich zur Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen oder zusätzlich zur Sicherheitsbeleuchtung ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist."Weiterhin ist für die Fragestellung Punkt 7 ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen."In den Beispielen im Anhang 2 ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
“),- ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) und- gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“)."Unter Punkt 4.3 Zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche"(1) Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen. Sie dürfen z. B. nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.(2) Pausenbereiche müssen optisch abgetrennt sein, z ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch deutlich erkennbar ist." Fazit: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich, unter der Berücksichtigung der o. g. Vorschriften, die geeigneten Maßnahmen zu ermitteln, festzulegen ...
Stand: 18.08.2017
Dialog: 30048
"Beleuchtung" und in der ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" www.baua.de/asr konkretisiert. Die Anforderung bezüglich selbstleuchtender Lichtschalter aus der alten ArbStättV (vor August 2004) wurde in die aktuelle ArbStättV und die dazu veröffentlichten ASR nicht übernommen. Die alte ArbStättV gilt auch nicht als Stand der Technik, in Einzelfällen kann sie allenfalls ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
von 8 bis 10 m2 je Arbeitsplatz einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum. Für Großraumbüros ist angesichts des höheren Verkehrsflächenbedarfs und ggf. größerer Störwirkungen (z. B. akustisch, visuell) von 12 bis 15 m2 je Arbeitsplatz auszugehen. Beispielhafte Gestaltungslösungen zu den einzelnen Bürotypen sind dem Anhang 2 zu entnehmen." ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Bei Verkehrswegen ist als Schutzmaßnahme auch ausreichend, wenn die Abgrenzung optisch ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114