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Wer darf die Zwischenprüfung, die nach der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzugsanlagen gefordert wird, durchführen?

Aufzüge im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ist eine Zwischenprüfung in der Mitte ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24835

Müssen Bauaufzüge, die im Lasten-/Personentransport eingesetzt werden, jetzt nach jedem Neuaufbau an einem anderen Standort erst von einer ZÜS abgenommen werden?

. Dieser ist vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach prüfpflichtiger Änderung nach § 15 BetrSichV in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 3.2 BetrSichV von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen. Aus der Begründung zur Betriebssicherheitsverordnung zu § 15 BetrSichV (2015) geht hervor, dass die Regelungen aus § 14 Absatz 1 und 2 der BetrSichV (2002) in § 15 Abs. 1 BetrSichV beibehalten wurden ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25872

Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

Prüfung (nach § 15 Abs. 13 Satz 1 bzw. Abs. 14 Satz 1 BetrSichV) wird ausgeführt: "(...) (12) Prüfung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel der Aufzugsanlage Hierbei kann sich die ZÜS bei den Prüfungen und Aussagen auf die Prüfungen und Aussagen Dritter abstützen, wobei deren Bewertung der ZÜS obliegt; dies gilt nicht für die Prüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18237

Müssen Aufzüge nach den aktuellen Vorschriften nicht mehr jährlich durch eine Überwachungsstelle geprüft werden? Reicht stattdessen eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus?

festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Aufzüge im Sinne der BetrSichV sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach § 16 i. v. m. Anhang 2, Ziffer 4.1 BetrSichV regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle - ZÜS - geprüft werden (Hauptprüfung). Die Prüffrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Zusätzlich zu der Hauptprüfung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24307

Wer darf die Unterweisungen von Aufzugsbefreiern durchführen?

Eine Unterweisung der Aufzugsbefreier durch den TÜV oder eine ZÜS ist nicht mehr vorgeschrieben. Die Entwicklung der Ausbildung von Aufzugsbefreiern gestaltete sich wie folgt, wodurch sich der Irrtum der Aufzugsfirma auch einfach erklärt: Nach der alten Aufzugsverordnung gab es für die Beaufsichtigung von Aufzugsanlagen und für die Personenbefreiung einen „Aufzugswärter“. Dieser musste ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27602

Muss die befähigte Person für die Aufzugsbefreiung in jeden einzelnen Aufzug auch persönlich vor Ort praktisch eingewiesen werden?

über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen und beauftragt diese. Dies ist zu dokumentieren und in geeigneter Form am Betriebsort aufzubewahren. Die Unterweisung kann z  B auch durch Mitarbeiter des Montagebetriebes, des Instandhaltungsunternehmens oder der ZÜS erfolgen und ist regelmäßig zu wiederholen. In welchen Zeitabständen die Unterweisung wiederholt wird legt ...

Stand: 18.01.2017

Dialog: 26576

Kann der Betreiber einer Aufzugsanlage die maximale Prüffrist von zwei Jahren nach BetrSichV verlängern?

finden Sie im Anhang 2 Abschnitt 2 Ziffer 4 weitere Informationen. Aufzugsanlagen sind regelmäßig wiederkehrend von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen.Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind vom Arbeitgeber nach § 3 Absatz 6 BetrSichV unter Berücksichtigung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen nach Anhang 1 Nummer 4.2 festzulegen. Die Prüffrist darf zwei Jahre ...

Stand: 25.09.2020

Dialog: 43202

Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

zu machen,- die hydraulischen Leitungen sind abzusperren.Es gibt keine Verpflichtung, die Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage anzuzeigen. Sinnvoll ist es jedoch, die zugelassene Überwachungsstelle - ZÜS - und die zuständige Behörde darüber in Kenntnis zu setzten. Sollte in der Zeit, in der die Aufzugsanlage nicht betrieben wird, die wiederkehrende Prüfung fällig werden und die zugelassene Überwachungsstelle aufgrund ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Muss ein Aufzug nach der Nachrüstung mit einem Fernnotrufsystem von einer zuständigen Überwachungsstelle abgenommen werden? Ist er bis zu dieser Abnahme stillzusetzen?

des Eingriffs in die Steuerung eine zugelassene Überwachungsstelle die sichere Verwendung überprüfen und hierüber eine Prüfbescheinigung ausstellen.Ab dem 01.01.2021 wird ein fehlendes Zweiwege-Kommunikationssystem bei den Prüfungen durch die ZÜS beanstandet. Je nach ausgewiesener Mängelkategorie ist der Mangel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben oder die Anlage ist bis zur Mängelbehebung außer ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43289

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

Durch eine ZÜS muss ein Aufzug geprüft werden, wenn er eine überwachungsbedürftige Anlage ist.Was eine überwachungsbedürftige Anlage ist, ergibt sich aus dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) i.V.m. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Damit ein Aufzug als überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der vorgenannten Gesetze gilt, muss dieser gewerblichen ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Müssen Personenaufzüge (Baujahr 2018) gem. der DIN EN 81-20 mit einer Notbeleuchtung (mit selbständiger Hilfsspannungsversorgung) nachgerüstet werden?

-P-Prinzips gewährleistet werden. Hierbei ist auch dem Verbesserungsgrundsatz gemäß § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbSchG Rechnung zu tragen.Beispiele dazu sind in den Empfehlungen zur Betriebssicherheit - Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln - EmpfBS 1114 – zu finden.Die Prüfungen der Aufzugsanlagen durch die Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) werden mit dem Ziel ...

Stand: 02.07.2025

Dialog: 44138

Wie sind Hydraulikschläuche in Triebwerksräumen zu verlegen?

Bei der Verlegung von hydraulischen Schlauchleitungen zwischen Triebwerksraum und Fahrschacht ist nach den Errichtungsbestimmungen die vollständige Möglichkeit der Besichtigung gefordert. Bei der Durchführung der Schlauchleitungen durch Brandabschnitte (Brandschott) ist die beste Lösung, Rohrleitungen zu verwenden. Allerdings sind hierbei die Forderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beacht ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5986