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Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen,Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind,Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
hat die Pflicht, die Jugendlichen auf mögliche Gefahren im Betrieb hinzuweisen und ihn im Gefahrenschutz zu unterweisen.Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 6544
ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können."Inwieweit diese Verbote und Einschränkungen bei den von Ihnen genannten Montagearbeiten mit Kleber und Lösemittel zutreffen, hat der Arbeitgeber im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§28a JArbSchG) zu ermitteln.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23271
, dass es sich bei der Frage aber v.a. um Unterweisungen gemäß § 29 Jugendarbeitsschutzschutzgesetz/JArbSchG handelt. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet die Jugendlichen regelmäßig u.a. über die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu unterrichten. Eine Unterzeichnung erfolgt hierbei in der Praxis eher aus dem Gedanken der Beweispflicht des Arbeitgebers, dass die Unterweisung erfolgt ist.Da es sich hier um ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
Gefährdungsbeurteilung. In der Gefährdungsbeurteilung muss eine Bewertung der gesundheitlichen Risiken erfolgen und festgelegt werden, welche Tätigkeiten von den Praktikanten, falls erwünscht, durchgeführt werden könnten.Vor Aufnahme des Praktikums müssen die Schülerinnen und Schüler über Unfall und Gesundheitsgefahren sowie über die Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren aufgeklärt werden.Für Jugendliche unter 18 ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Sofern die Auszubildenden noch Jugendliche (unter 18 Jahre) sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u. a.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins oder mangelnder Erfahrung ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 22573
anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können,mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind...Die Verbote gelten nicht für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 21141
sind die einzelnen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) zu beachten.Generell gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit gefährlichen Arbeiten nicht beschäftigt werden dürfen. Hierzu zählen alle Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind. Dazu kommt noch die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler wegen mangelnden Sicherheitsbewusstseins ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden 1.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, 2.mit Arbeiten, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3.mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
festgelegt sein."Für Auszubildende unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Für Tätigkeiten mit Gabelstaplern kommen die Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote des § 22 JArbSchG zum Tragen. Danach dürfen Jugendliche u.a. nicht beschäftigt werden "mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
, bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, 3. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, daß Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können, 4. mit Arbeiten, bei denen ihre Gesundheit durch außergewöhnliche Hitze oder Kälte oder starke Nässe gefährdet wird, 5. mit Arbeiten, bei denen ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275