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Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert im Anhang unter Ziffer 3.4, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehe ...
Stand: 26.09.2023
Dialog: 5278
bautechnische Gründe vorliegen, so dass eine innenliegende Küche ohne Fenster zulässig sein könnte. (Im Zweifelsfall empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde). Der Arbeitgeber hat die Beleuchtungssituation im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich zu betrachten und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
nicht für...2.Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen,..."Unserer Einschätzung nach fällt der Geldbearbeitungsbereich in den Bereich der Ausnahme und es ist somit keine Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 42767
oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume sowie Teeküchen. Ob diese Regelung auch für den von Ihnen beschriebenen Schulungsraum zu treffen, muss über die Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermittelt werden. Hierbei muss neben der fehlenden Sichtverbindung nach Außen unter anderem auch geprüft werden, ob ein zweiter ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16442
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbe ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, ..."Eine nähere Erläuterung der Begrifflichkeit "regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum" findet sich weder in der ArbStättV noch in der ASR A3.4.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung des LASI (LV 40, 2. Aufl ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
- und Verbundsicherheitsglas). Die Bruchsicherheit hängt entscheidend davon ab, dass das Glas nicht beschädigt ist und dass keine unzulässigen Spannungen oder Belastungen auf das Glas einwirken (siehe Punkt 10.1 Abs. 4). Kunststoffe mit vergleichbarer Bruchsicherheit sind zulässig. Drahtglas ist kein Sicherheitsglas."Weitere Regelungen sind auch der ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" sowie der DGUV ...
Stand: 30.12.2015
Dialog: 12229
". Hier wird u. a. folgendes ausgeführt: "(1) Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt nicht für ... 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 18583
-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen, 2. Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, 3. Räume, die vollständig unter Erdgleiche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20121
nach Anhang 3 ist es zulässig, diese nicht am gesamten Arbeitsplatz, sondern nur auf den für die Sehaufgabe relevanten Teilflächen zu erreichen (siehe Abbildung 3). Dies kann zum Beispiel durch zusätzliche Arbeitsplatzleuchten geschehen. Die mittlere Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes darf bei teilflächenbezogener Beleuchtung 500 lx nicht unterschreiten. An keiner Stelle im Bereich ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 29048
nach außen entgegenstehen, Räume, in denen sich Beschäftigte zur Verrichtung ihrer Tätigkeit regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, Räume, die vollständig unter Erdgleiche liegen, soweit es sich dabei um Tiefgaragen oder ähnliche Einrichtungen, um kulturelle ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160
Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert unter Ziffer 3.4 des Anhangs, dass Arbeitsstätten möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben müssen. Dies gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung -LV 40- wir ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566