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dieses Gesetzes sind:1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4.Beamtinnen und Beamte,5.Richterinnen und Richter,6.Soldatinnen und Soldaten,7.die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Ein Geschäftsführer ...
Stand: 02.09.2025
Dialog: 44181
Beschäftigten,arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten, die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. In der amtlichen Begründung zum Arbeitsschutzgesetz wird hierzu ausgeführt:"Mit der Definition des Begriffs ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten,4. Beamtinnen und Beamte,5. Richterinnen und Richter,6. Soldatinnen und Soldaten,7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten."Da sich in der ArbMedVV keine konkreten Vorgaben zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Nachtarbeit finden, kann in Bezug ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind;"Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Die AMR 14.3 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten bietet in Kap. 4 eine nicht abschließende Nennung von Beispielen, wann eine Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten anzubieten ist. ...
Stand: 18.06.2025
Dialog: 42757
In der DGUV Information 208-002 "Sitz-Kassenarbeitsplätze (BGHW-Kompakt, Merkblatt 86)" ist hierzu folgendes nachzulesen:"Untersuchung der Augen und des SehvermögensDas Arbeiten mit dem Bildschirmgerät stellt - wegen der häufigen Blickwechsel zwischen Bildschirm, Tastatur und der zu erfassenden Vorlage - hohe Anforderungen an das Sehvermögen. Nach längerer Arbeit mit dem Bildschirm ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Der Arzt oder die Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV hat diese AMR als den Stand der Arbeitsmedizin ...
Stand: 31.10.2025
Dialog: 44083
und Erkenntnisse nach Satz 2 ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.Nach Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
konkretisieren dann die Anforderungen an die arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkret bedeutet das, dass vom Arbeitgeber stets mittels der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 ArbMedVV) zu klären ist, welche Vorsorgemaßnahmen durchzuführen ist (Pflichtvorsorge) und welche anzubieten sind (Angebotsvorsorge).Mit der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob die Beschäftigten an der konkreten Arbeitsstelle ...
Stand: 28.08.2025
Dialog: 12458
„Betriebsmedizin“ zu führen. Die konkreten Anforderungen für arbeitsmedizinische Vorsorge sind im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. InTeil 1 Ziffer 2 des Anhangs wird ausgeführt:2) Angebotsvorsorge bei:1.Tätigkeiten mit den in Absatz 1 Nr. 1 genannten Gefahrstoffen, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Arbeitgeber keine Pflichtvorsorge zu veranlassen hat;2.Sonstige Tätigkeiten ...
Stand: 27.08.2025
Dialog: 4305
). DIe Anforderungen der ArbMedVV werden konkretisiert durch die "AMR 6.6 - Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen".Solange Vorschriften der ArbmedVV dem nicht entgegenstehen, sind die in der DGUV Information 240-350 nach dem Grundsatz-G 35 ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Eine pauschale Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da stets die konkreten Tätigkeiten bzw. der Arbeitsplatz zu berücksichtigen sind.Regelungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge werden in der gleichnamigen Verordnung (ArbMedVV) getroffen. In den §§ 3 und 4 ArbMedVV werden die Anforderungen an sog. Pflicht- und Angebotsvorsorgen formuliert, Anhang 1 der ArbMedVV gibt für diese Vorsorge ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Die Anforderungen der ArbMedVV werden durch die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelten oder angepassten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegebenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Angaben über Fristen für die Veranlassung bzw. das Angebot von arbeitsmedizinischen ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.(...)"Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen auch nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen (§ 11 Abs. 1 FeV). Das gilt gleichermaßen für Führer von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten, Krankenwagen u.v.m. Für das Führen der Einsatzfahrzeuge ist, ebenso ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721
werden, das Recht auf Wunschvorsorge bleibt erhalten. Ansonsten ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (Angebotsvorsorge).Zu "Gewebeproben in Formaldehyd":Hier handelt es sich um eine Labortätigkeit mit einer laborüblichen Menge, bei der die Anforderungen der TRGS 526 im Hinblick auf die maximal einzusetzenden Mengen eingehalten werden. Es kann von einem Abschneidekriterium nach AMR Nr. 11.1 Gebrauch gemacht ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824