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Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot zahlt?

Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43536

In welcher Höhe steht mir Mutterschaftslohn während eines Beschäftigungsverbots zu?

Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...

Stand: 03.05.2018

Dialog: 42272

Müssen Überstunden in die Berechnung des Mutterschutzlohns einfließen?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 25468

Wie verhält es sich mit der Entgeltfortzahlung bei der Beschäftigung und Bezahlung einer Schwangeren in einer Zeitarbeitsfirma?

Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 6581

Steht mir eine Gehaltserhöhung auch im Beschäftigungsverbot zu?

Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...

Stand: 05.06.2023

Dialog: 43296

Wer kommt bei einem Beschäftigungsverbot im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses für den Lohnausfall auf?

bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...

Stand: 24.04.2018

Dialog: 3921

Wie ist die Lohnfortzahlung bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot während der Wiedereingliederungsphase geregelt?

Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...

Stand: 05.07.2019

Dialog: 23791

Wie wird bei einem Beschäftigungsverbot das Arbeitsentgelt berechnet, wenn es auf Provisionszahlungen basiert?

Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz).  ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 5865

Dürfen mir als Schwangerer bei der Umsetzung in den Tagdienst die Nachtschichtzulagen gestrichen werden?

der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Finanzielle Nachteile müssen Sie bei keiner der genannten Schutzmaßnahmen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn ...

Stand: 25.07.2024

Dialog: 42994

Inwieweit werden bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes nach § 18 Mutterschutzgesetz meine Lohnzulagen berücksichtigt?

Bei einem Beschäftigungsverbot erhält eine Frau Mutterschutzlohn (§ 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt.Bei der Berechnung dieses Durchschnittsverdienstes sind auch die sogenannten regelmäßig gezahlten Erschwerniszulagen und Zeitzuschläge ...

Stand: 03.01.2020

Dialog: 1120

Kann ein Arbeitgeber einer Schwangeren ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder die Arbeitszeit reduzieren? Wer zahlt dann den Lohn?

. Der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot umzusetzen.Einen finanziellen Nachteil haben Sie durch ein Beschäftigungsverbot nicht zu befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt sowohl beim befristeten als auch beim vollständigen Beschäftigungsverbot in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...

Stand: 26.05.2023

Dialog: 4062

Wie wird mein Lohn bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot berechnet, wenn ich vor Bekanntgabe der Schwangerschaft noch keine 3 Monate beschäftigt war?

Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 23028