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Wozu gibt es die objektorientierte Gefährdungsermittlung, wenn diese nicht ausreichend ist für eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen?

, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Tätigkeiten ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend". Zu Recht stellen Sie fest, dass vom Grundsatz her die Beurteilung "tätigkeitsbezogen" erfolgen soll. Bei der systematischen Erfassung der Gefährdung sind also alle ...

Stand: 11.06.2015

Dialog: 24035

Müssen verhaltensbezogene Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden oder ist es ausreichend, wenn diese in Arbeitsanweisungen aufgenommen werden?

Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...

Stand: 09.08.2020

Dialog: 43246

Gibt es für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung (Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz, etc.) Mindestanforderungen an den Inhalt?

und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit• Datum der Erstellung/AktualisierungSpezielle Anforderungen in Arbeitsschutzvorschriften sind zu beachten.Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten kann eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein (Anhang 3).Für nicht stationäre Arbeitsplätze ist dem Arbeitgeber anzuraten, sowohl die Dokumentation der grundlegenden ...

Stand: 28.02.2019

Dialog: 42614

In welcher Form muss eine Gefährdungsbeurteilung unterschrieben und freigegeben werden?

Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber Normadressat für die den Arbeitsschutz betreffenden Bestimmungen (§ 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)).Entsprechend werden Gefährdungsbeurteilungen vom Arbeitgeber durchgeführt. Folglich braucht eine Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich keine Unterschrift, da der Arbeitgeber letztlich in der Verantwortung steht, auch dann, wenn Pflic ...

Stand: 11.10.2024

Dialog: 44024

Ist es zulässig, eine Gefährdungsbeurteilung nur für "Arbeitsstätten" (Gebäude) eines Unternehmnes zu erstellen, ohne auf konkrete Tätigkeiten einzugehen?

oder separat erfasst und bearbeitet werden. Hierbei sollte aber versucht werden, den Bezug zu der Tätigkeit/des Arbeitsplatzes herzustellen, da die Gefährdungen, die sich durch die Arbeitsstätte ergeben, wie z.B. nicht ausreichende Verkehrswege, schlechte Beleuchtung, unzureichendes Mobiliar, geringe Bewegungsfläche etc., sich konkret auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit auswirken und zu Belastungen ...

Stand: 02.02.2024

Dialog: 13760

Muss bei der Wartung von Heizungsanlagen in privaten Objekten für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden, oder reicht eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung aus?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen ...

Stand: 19.02.2019

Dialog: 42600

Muss bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt bleiben oder darf sie öffentlich durchgeführt werden?

oder einer Tätigkeit ausreichend.(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch1.die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,2.physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,3.die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,4.die Gestaltung von Arbeits ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43035

Muss für jeden einzelnen Bildschirmarbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- trifft zu der Thematik unter § 5 Abs. 2 ArbSchG eine eindeutige Aussage:Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Auch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - bezieht sich unter § 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...

Stand: 02.02.2019

Dialog: 12608

Wie ist der Begriff vergleichbare Tätigkeiten nach §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes auszulegen?

abzuleiten.Unter § 5 Abs. 2 ArbSchG heißt es: "Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend." D.h. grundsätzlich müssen alle Arbeitsplätze in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Gleichartige Arbeitsplätze lassen sich aber zusammenfassen, wenn die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren vergleichbar sind. Es ist auch möglich, einzelne ...

Stand: 28.08.2024

Dialog: 16658

Ist es möglich, in Bezug auf die Tätigkeit eines Haustechnikers mit seinen diversen Tätigkeitsfeldern eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

mit diversen typischen elektrischen Betriebsmitteln in Listen zu erfassen und Prüfungen/Anleitungen/Unterweisungen etc. zu dokumentieren, ist aus hiesiger Sicht ausreichend. Besonders kritische Tätigkeiten könnten dann detaillierter dokumentiert werden (z. B. aus ihrem Beispiel: "Maßnahmen gegen Absturz bei Dacharbeiten im Technikbereich xy"). Eine derartige pragmatisch durchgeführte, händelbare ...

Stand: 02.02.2015

Dialog: 18166

Muss neben der Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten auch eine Zusammenfassung für den Gesamtbetrieb erstellt werden?

Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle) ersichtlich sind.Liegen gleichartige Gefährdungssituationen vor, ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.Weitere Informationen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sind der GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ zu entnehmen. So erfordert die Dokumentation nach § 6 ArbSchG keine bestimmte Art von Unterlagen ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 43903