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Ist es ausreichend, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen elektronischen Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglicht?

jedoch nur die Gesetze, in deren Schutzbereich die jeweiligen Beschäftigten fallen: So muss z .B. das Mutterschutzgesetz nur dann ausgehängt werden, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Betrieb beschäftigt sind.Eine Liste der aushangpflichtigen Gesetze des Arbeitsschutzes sowie weitere Informationen werden im Internet, z. B. von den Industrie- und Handelskammern angeboten.Aushangpflichtige Gesetze ...

Stand: 04.02.2025

Dialog: 24846

Muss der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen "Rückkehrgespräche" mit den Beschäftigten führen? Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Pflicht zur Untersuchung von ArbeitsunfällenGemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - muss der Arbeitgeber Arbeitsunfälle, durch die Beschäftigte für mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind, erfassen und auf der Grundlage der erstellten Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen.Gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG - hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit u ...

Stand: 29.01.2025

Dialog: 27332

Ist es zulässig, Personen-Notsignal-Geräte mit deaktivierten Ruhealarm zu betreiben?

Ihre Frage läßt sich nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Berücksichtigt man den Sinn von Notsignalgeräten, so bedeutet das Ausschalten des Ruhealarms, daß auf eine willensunabhängige Alarmierung verzichtet wird. Notsignalanlagen haben i.d.R. die folgenden Auslösefunktionen: Lagesensor Bewegungssensor Beschleunigungssensor Aufschlagsensor die nach den Vorgaben des Betriebes einzeln ...

Stand: 24.03.2016

Dialog: 26246

Welche Vorschriften existieren zur Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Arbeitssicherheitsgesetz klärt die Zusammenarbeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte untereinander und mit den anderen im Betrieb für Angelegenheiten der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen.   Arbeitsschutzausschuss: § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sagt aus, dass der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 1532

Worin unterscheiden sich Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagementsysteme?

jedoch betrifft beide Managementsysteme. Sinnvoll ist es jedoch, nicht von einzelnen Managementsystemen (QMS, AMS, UMS) zu sprechen, sondern den Betrieb als Ganzes zu betrachten, mit "seinem" Managementsystem. ...

Stand: 29.08.2013

Dialog: 3374

Wie kann bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems eine gute prozessorientierte Erfassung der Ist-Situation erfolgen?

Struktur aller bislang bekannten AMS-Konzepte (in Anlehnung an die ISO-Normenreihe 14001ff.) nicht primär prozessorientiert angelegt sind. Außerdem gehen diese Listen von einem vorhandenem AMS im Betrieb aus. Sie können aber auch zur erstmaligen Bewertung des Standes der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation verwandt werden. Zu verweisen ist stellvertretend auf das Occupational Health- and Risk ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 2824

Wir führen ein Kataster mit Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Muss hierin auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden?

Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist  gemäß § 1, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Im § 2 "Anwendungsbereich" des AGG werden die Bereiche genannt, in denen eine entsprechende Benachteiligu ...

Stand: 20.07.2015

Dialog: 24348

Werden Kinder in Kindergärten, Kindergrippen, etc. als "Beschäftige/Versicherte" gezählt, wenn es darum geht, ob ein Arbeitsschutzausschuss eingeführt werden muss?

Nein, die Kinder werden nicht mitgezählt.Die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitsschutzausschuß ergibt sich aus dem § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Hiernach hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden. Der Begriff des Beschäftigten wird in § 2 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) näher erläutert. Die Kinder fallen ...

Stand: 13.12.2017

Dialog: 30843

Muss ein Arbeitgeber den Beschäftigten neben den aushangpflichtigen Gesetzen auch die Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln usw. zur Verfügung stellen?

ausgeführt, dass jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, sich über sicherheitsgerechtes Verhalten und seine damit verbundenen Rechte und Pflichten Kenntnis verschaffen können muss. Dieses muss dem Versicherten jederzeit möglich sein. Der Unternehmer kann die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie die einschlägigen staatlichen Vorschriften und Regeln ...

Stand: 12.03.2025

Dialog: 42429

Wie lässt es sich erklären, dass trotz vieler Forschungsberichte die Effizienz des Arbeitsschutzes weiterhin mit der Unfallquote bestimmt wird?

in einem Betrieb, Gewerbezweig oder in der Arbeitswelt ist die Unfallquote am aussagekräftigsten.Für weitergehende Informationen zu den Bewertungsverfahren sollten entsprechende Fragestellungen direkt an die Unfallversicherungsträger www.dguv.de, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin www.baua.de oder das statistische Bundesamt www.destatis.de gerichtet werden.   ...

Stand: 21.08.2015

Dialog: 4322

Wer kann die Funktion eines Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)- Beauftragten übernehmen?

Vorab sei gesagt, dass der Arbeitgeber, der ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) umgesetzt hat, die gesetzlichen Mindestverpflichtungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes über die Norm hinaus erfüllt hat. Daher wird die Einführung eines AMS von den Arbeitsschutzbehörden befürwortet. Sie ist allerdings freiwillig. Auch haben die Betriebe bei der Einführung eines AMS Spielräume ...

Stand: 29.11.2017

Dialog: 26864

Lässt sich der Arbeitsschutz in Qualitätsmanagementsysteme integrieren?

Grundsätzlich ist die Integration des Arbeitsschutzes in das QMS möglich. Insbesondere die Aufbauorganisation des Unternehmens muss natürlich nur einmal beschrieben werden. Ggf. müssen Stellen-/Funktionsbeschreibungen um den Arbeitsschutz ergänzt werden und Personen mit besonderen, arbeitsschutzrelevanten Aufgaben (z. B. Presseneinrichter) gesondert berücksichtigt werden. Ebenso ...

Stand: 29.08.2013

Dialog: 3375