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Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder (z. B. für die Besucher, Kunden, Patienten) und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt Fol ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 3302
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen des Abschnitts 3 ist u. a. Folgendes ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebevarianten (z.B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z.B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen)."Anforderungen der Bauordnungen der Länder sind gesondert mit der zuständigen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 13259
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 16044
Absatz 3 der ASR A1.7 „Türen und Tore“.(...)(7) Schiebetüren im Verlauf von Hauptfluchtwegen, die ausschließlich manuell betätigt werden, sind nicht zulässig. Ausgenommen davon sind Schiebetüren, wenn aus betriebstechnischen Gründen keine Drehflügeltüren verwendet werden können, z. B. in Ausgängen von OP-Räumen, Kühlräumen, sofern sich in diesen Räumen nur unterwiesene Personen und nur in geringer ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" steht unter Abschnitt 3 Nr. 3.10, dass "ein Notausstieg ein geeigneter Ausstieg im Verlauf eines Nebenfluchtweges zur selbstständigen Flucht aus einem Raum ...
Stand: 17.04.2025
Dialog: 44103
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt und wi ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" konkretisiert. So schreibt Absatz 1 vor:"Türen und Tore im Verlauf ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten und zügigen Benutzung vorzusehen (z. B. Podest, Treppe oder Haltestangen zum Überwinden von Brüstungen).(8) Notausstiege in Wandöffnungen sollen im Lichten mindestens 0,90 m in der Breite und mindestens 1,20 m in der Höhe ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebevarianten (z. B. Schiebetüren oder Schiebeluken) sind zulässig.(7) Für Notausstiege sind erforderlichenfalls im und außerhalb des Gebäudes fest angebrachte Aufstiegshilfen zur leichten ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 28666
Hierzu ist in Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" Absatz 11 der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" Folgendes nachzulesen:"(11) Automatische Schiebetüren dürfen nur verwendet werden, wenn sie bei Ausfall der Energiezufuhr selbsttätig öffnen oder über eine manuelle Öffnungsmöglichkeit (Break-Out) verfügen und sie den „Technischen Baubestimmungen an Automatisch ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43734
in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen der Gefährdungsbe ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
der lichten Mindestbreiten für Durchgänge nach Spalte B der Tabelle 1 reduziert werden. Solche Hauptfluchtwege können z. B. Fluchttunnel, Gänge und Außentreppen sein, die nur zur Evakuierung vorgesehen sind. Eine weitere Einengung durch kurze Einbauten oder Einrichtungen im Sinne von Absatz 10 ist dabei nicht zulässig."In Abhängigkeit von der Anzahl der Personen (Einzugsbereich) ergeben sich nach Tabelle 1 ...
Stand: 03.12.2022
Dialog: 10090
Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 44140
von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge".In den Begriffsbestimmungen der ASR ...
Stand: 31.08.2022
Dialog: 6246