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, wenn Sicherheits-oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub, -Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV), -Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, -andauernde, einseitig ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit- freie und den jeweiligen Verhältnissen entsprechende Verfügbarkeit des Arbeitnehmers über die Arbeitsunterbrechung.Der Ort der Pause ist unerheblich, sofern bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden. Diese lassen sich aus der Arbeitsstättenverordnung ableiten. Voraussetzungen sind z.B. ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Der Pausenraum oder Pausenbereich ist für die Gesamtzahl der Beschäftigten auszulegen, in Ihrem Fall für 58 Beschäftigte.In § 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich u. a. folgende Begriffsbestimmungen:"(1) Arbeitsstätten sind:1.Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,2.Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,3.Orte auf Baustellen,sofern ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
), - Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, - andauernde, einseitig belastende Körperhaltung mit eingeschränktem Bewegungsraum, z. B. Steharbeit, - schwere körperliche Arbeit, - stark schmutzende Tätigkeit, - Arbeitsräume/Bereiche ohne Tageslicht oder - Arbeitsräume/Bereiche, zu denen üblicherweise Dritte (z. B ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
, die im Regelfall verschmutzte Kleidung aufweisen, sinnvoll sein. Die Maßnahmen sollten dann vorab mit der Personalvertretung besprochen werden.Nach dem Gefahrstoffrecht ist zu beachten, dass Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen dürfen. Hierfür hat der Arbeitgeber geeignete Bereiche einzurichten. Dadurch, dass Stühle ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 8193
für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Ein generelles Verbot bezüglich Essen und Trinken am Arbeitsplatz existiert allerdings nicht. Im Gegenteil: Insbesondere an heißen Tagen ist auf ausreichend Flüssigkeitsaufnahme zu achten (siehe auch https://www.baua.de).Allerdings dürfen Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
eines Pausenbereiches als ausreichend an. Dies sind Bereiche, die so in einer Arbeitstätte angeordnet sind, dass diese optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennt sind und Zonen der Erholung darstellen. Dies heißt insbesondere, dass in diesen Bereichen kein Lärm, kein Staub und Schmutz, keine Gerüche auftreten dürfen und diese auch frei von Publikumsverkehr sind. ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume". Die Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche finden sich unter dem Punkt 4. Bezogen auf Ihre Frage sind insbesondere folgender Absatz in Punkt 4.1 relevant:"(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Unter dem Punkt 4.2 ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen. In Pausenbereichen soll dieser Wert nicht überschritten werden.(8) Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein....(11) Pausenräume und Pausenbereiche müssen- über möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (siehe ASR A3.4 „Beleuchtung ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
der Arbeitsstätte, die nur gelegentlich genutzt werden (z. B. Maschinenräume, Lager, Archive, Teeküchen)...."Unter 20. Ausreichend Tageslicht (Nummer 3.4 des Anhangs) wird noch Folgendes erläutert:"Frage:Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“?Antwort:Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240