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Gemäß § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert die Anforderungen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 42268
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
des Arbeitsschutz festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann auf die Regelungen der ArbStättV zurückgegriffen werden. Konkretisiert werden diese Anforderungen durch die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Bei der Müllabfuhr sind zusätzlich die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674
, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Die angesprochenen Treppenhäuser in Wohngebäuden sind somit keine Arbeitsstätten im Sinne der ArbStättV. Insofern kann diese Verordnung auch nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die hygienischen Anforderungen zu ermitteln, zu beurteilen ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19564
Die grundlegenden Regelungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
berücksichtigt werden.Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 42678
an. Weitere Anforderungen können sich zudem aus baurechtlichen Vorschriften wie Bauordnung NRW und der Sonderbauverordnung - SBauVO (vormals Versammlungsstättenverordnung) ergeben.Zur Auslegung des Bauordnungsrechts insbesondere nach der Sonderbauverordnung - SBauVO können wir keine Aussage machen. Sprechen Sie bitte diesbezüglich ihre örtliche Bauaufsichtsverwaltung an.Der Arbeitgeber muss im Rahmen ...
Stand: 24.07.2023
Dialog: 11714
, müssen die Anforderungen analog denen an lichtdurchlässige Wände, Türen oder Fenster entsprechen. Diese müssen aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen um Unfallgefahren durch splitterndes Glas zu vermeiden. Ein Werkstoff gilt als bruchsicher, wenn bei Stoß- und Biegebeanspruchung keine scharfkantigen oder spitzen Teile herausfallen (siehe auch Nummer 1.5 Abs. 3 Anhang der Arbeitsstättenverordnung i.V.m. der ASR A1.6 ...
Stand: 14.06.2017
Dialog: 9101
für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie Verkehrs- und Fluchtwegen.Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der selbstständigen Flucht aus einem möglichen Gefahrenbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Das Freie im Sinne der ASR A2.3 ist ein sicherer Bereich außerhalb des Gebäudes, in dem Personen durch den Gefahrenfall ...
Stand: 17.06.2024
Dialog: 43949
. Da dies (im Gegensatz zu den Gemeinschaftsunterkünften in § 1 Abs. 3 ArbStättV) nicht weiter in der ArbStättV eingeschränkt wird, gelten die Vorgaben der ArbStättV für Arbeitsstätten somit vollumfänglich auch für Unterkünfte. Insbesondere im Anhang der ArbStättV werden verschiedene Anforderungen an Unterkünfte gestellt (z. B. hinsichtlich ausreichender Grundfläche (Anhang Nr. 2.1 Abs. 1), ausreichenden ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
Eine Übergangsfrist ist uns nicht bekannt.Allgemeine Vorgaben zur Kennzeichnung finden sich unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)."(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische ...
Stand: 29.05.2024
Dialog: 43939
Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen.2. Auch in Arbeitsstätten, in denen die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes nicht erforderlich ist, kann eine Evakuierungsübung sinnvoll ...
Stand: 14.10.2023
Dialog: 43832
hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Evakuierungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen.2. Auch in Arbeitsstätten, in denen die Erstellung eines Flucht ...
Stand: 05.10.2024
Dialog: 44026
werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.3 Gefährdung durch herabfallende Gegenstände ist folgendes nachzulesen:"Bei der Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen sind mindestens folgende Kriterien ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42591