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Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist hier folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
Grundsätzliche Anforderungen an Steigleitern finden sich im Anhang unter Nummer 1.11 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier ist Folgendes nachzulesen:"Steigleitern und Steigeisengänge müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen,b) an ihren Austrittsstellen ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 42527
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten. Unter der Nummer 1.8 "Verkehrswege" des Anhangs der ArbStättV ist Folgendes nachzulesen:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
zu beurteilen.Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV müssen Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12423
des Anhangs der ArbStättV gilt, dass Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43104
Nach der Nummer 1.8 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Verkehrswege Folgendes:"(1) Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . In Nummer 1.8 Absatz (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Verkehrswege …. so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14718
von Verkehrswegen" Folgendes nachzulesen:"(1) Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303
angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden.(2) Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
erreicht und von denen aus die Arbeiten so durchgeführt werden können, dass Beschäftigte nicht gefährdet werden.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 wird dazu u.a. ausgeführt, dass die Forderung des gefahrlosen Erreichens erfüllt ist, wenn Treppen, Steigleitern oder einhakbare Leitern vorhanden sind, über die Bühnen unmittelbar oder über Laufstege erreicht werden können.Laufstege wiederum ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 14864
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In Abschnitt 4.4 Absatz 1 der ASR A1.8 ist zur Kennzeichnung von Verkehrswegen nachzulesen:"Lassen sich Gefährdungen im Verlauf von Verkehrswegen nicht durch technische Maßnahmen verhindern oder beseitigen, oder ergeben sich Gefährdungen durch den Fahrzeugverkehr aufgrund unübersichtlicher Betriebsverhältnisse (z. B. durch Arbeits- und Lagerflächen ohne feste ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013