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Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erhöht.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, u. a. auch die Kennzeichnung des Anfahrschutzes eigenverantwortlich zu betrachten ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 20558
In § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist geregelt, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden müssen, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Nach Nummer 1.8 des Anhang der ArbStättV gilt Folgendes ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 43575
. Das Breitenverhältnis der Streifen beträgt 1:1. Die Kennzeichnung soll den Ausmaßen der Hindernisse oder Gefahrstellen entsprechen. (2) Gelb-schwarze Streifen sind vorzugsweise für ständige Hindernisse und Gefahrstellen zu verwenden (z. B. Stellen, an denen besondere Gefahren des Anstoßens, Quetschens, Stürzens bestehen). Bei langnachleuchtender Ausführung wird die Erkennbarkeit der Hindernisse bei Ausfall ...
Stand: 19.12.2024
Dialog: 13666
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43690
Nach § 4 Absatz 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Materialien in einen brennenden Bereich gefahren werden könnten oder umgekehrt.Kann das fahrerlose Transportsystem diese Funktion nicht darstellen und nicht sicher ausschließen, dass Fahrzeuge durch Steuerungsfehler den Weg auch blockieren können, ist es nicht zulässig, da Fluchtwege gemäß ASR A2.3 Abschnitt 4 Abs. 3 ständig freigehalten werden müssen. ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43322
eine Haltevorrichtung haben, c) nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet sind."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Anforderungen an Steigeisengänge und Steigleitern finden sich in Abschnitt 4.6. In Abschnitt 4.6.2 finden sich die besonderen Regelungen zur Gestaltung ...
Stand: 28.06.2023
Dialog: 43708
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter der Nummer 4.5 ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 13607
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 43303