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) folgendes nachzulesen:"Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."Auf Grundlage der ASR A1.6 kann im folgenden die ASR A2.1 herangezogen werden. Hierbei ist besonders der Punkt 7.1 (3) und (4) zu betrachten. "(3) Lichtkuppeln ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 42289
Informationen hierzu geben. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth Verlag beziehen oder in den Normenauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) einsehen. Für DIN-Vorschriften gibt das Deutsche Institut für Normung unter www.din.de eine Erläuterung bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von Normen:"Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen ...
Stand: 30.04.2019
Dialog: 42688
Angaben zur Prüfung erfolgen durch den Hersteller der jeweiligen Anschlageinrichtung in dessen Informationsbroschüre. Prüfungsumfang und -art, Prüfintervalle und Prüfer müssen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und dokumentiert werden.Bei der Festlegung sind neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 29033
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beachtung der Vorschriften, Regelwerke und Normen (z.B. DIN 18799) zu ermitteln und festzulegen. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
werden, ist in diesem Fall die ASR A2.1 höherwertig einzuschätzen. Hieraus ergibt sich, dass es ausreichend ist, wenn die dort genannten Anforderungen umgesetzt werden. Da dies nur Mindestanforderungen sind, spricht nichts dagegen, die höheren Anforderungen der DGUV Information umzusetzen.Auf die DIN EN ISO 14122-3 - Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen, Teil 3: Treppen, Treppenleitern ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Der Arbeitgeber hat bei der Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes einige allgemeine Grundsätze zu beachten. So ist in § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)geregelt, dass bei Arbeitsschutzmaßnahmen die Gefahr grundsätzlich an der Quelle zu bekämpfen ist, dass individuelle Schutzmaßnahmen nachrangig zu anderen Schutzmaßnahmen sind, und dass die Maßnahmen dem Stand der Technik ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 42312
und Betreiben von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen, sowie damit verbundenen Maßnahmen des Betretens von Dächern oder anderen Gefahrenbereichen nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Nummer 1.5 Abs. 4 und Punkt 2.1 dessen Anhangs. Entsprechend Punkt 4.2 der ASR A2.1 haben bauliche und technische Maßnahmen Vorrang ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 18589
"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Unter Nr. 4.1 Abs.4 dieser ASR wird angeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist. Bei Absturzgefahren sind Umwehrungen (Geländer, Brüstungen, feste Abschrankungen) anzubringen. Die Umwehrung muss nach Nr. 5.1 mindestens 1 m hoch sein. Eine Umwehrung ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1 Abs.4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Unter Punkt 5.1 Abs.2 wird Folgendes ausgeführt: "Die Umwehrungen müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Die Höhe der Umwehrungen darf bei Brüstungen bis auf 0,80 m verringert werden, wenn die Tiefe der Umwehrung mindestens 0,20 m beträgt und durch die Tiefe ...
Stand: 10.08.2021
Dialog: 25344
vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" erläutert. Unter Punkt 4.1, Absatz 4 wird aufgeführt, dass eine Absturzgefahr besteht, wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vorhanden ist. Nach Ziffer 5.1 Absatz 2 muss die Umwehrung (Geländer, feste Abschrankung, Brüstung o. ä.) mindestens 1,00 m hoch sein und bei einer Absturzhöhe von mehr als 12 m die Höhe der Umwehrung ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Rettungsmaßnahmen, z. B. über den Auffangvorgang, unterwiesen werden (Erste Hilfe und Rettungsgeräte siehe ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“). 4. Lassen die Eigenart und der Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zu, darf auf die Anwendung von PSAgA im Einzelfall (z. B. Boden- und Wandöffnungen von Szenenflächen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 44036
in Hallen kann auf Geländer verzichtet werden, wenn der Fahrbahnlaufsteg zwischen zwei Kranfahrbahnen liegt und mindestens 4 m breit ist. Sind Geländer mindestens 0,5 m von Absturzkanten und bewegten Kranteilen entfernt, darf auf Zwischenstäbe und Fußleisten verzichtet werden.(3) Bei Aufstiegsbühnen dürfen Seitengeländer nicht näher als 0,5 m an den Kran heran reichen."In der Durchführungsanweisung ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 43748
ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“).4. Lassen die Eigenart und der Fortgang der Tätigkeit und Besonderheiten des Arbeitsplatzes die vorgenannten Schutzmaßnahmen nicht zu, darf auf die Anwendung von PSAgA im Einzelfall (z. B. Boden- und Wandöffnungen von Szenenflächen bei Bühnen) nur dann verzichtet werden, wenn:- die Arbeiten von fachlich qualifizierten ...
Stand: 30.04.2025
Dialog: 44114