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geeignete Fußbodenbeläge in Frage.Hinweise zur Rutschgefahr, zu den entsprechenden Präventionsmaßnahmen sowie zur Auswahl geeigneter Fußbodenbeläge gibt die ASR A1.5 "Fußböden" und das Merkblatt M 10 der Berufsgenossenschaft für Großhandel und Warenlogistik - BGHW.Zu Frage 1:Gemäß dem Anhang 2 der ASR A1.5 sind mindestens folgende "Rutschhemmklassen" einzuhalten:Eingangsbereiche innen (Bereiche ...
Stand: 09.08.2022
Dialog: 11370
Die Bewertungsgruppe der Rutschgefahr ist R 12.Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 42175
Der Anwendungsbereich der ASR A 1.5 "Fußböden" gilt für das Einrichten und Betreiben von Fußböden in Arbeitsstätten.Der von Ihnen beschriebene Schachtdeckel befindet sich im Außengelände der Arbeitsstätte. Somit ist die ASR A1.5 nicht anwendbar.Die von Ihnen dargestellte Situation betrifft viel mehr einen Verkehrsweg.Die Anforderungen, die an Verkehrswege gestellt werden, geben in Verbindung mit d ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 43943
). Dort ist u. a. nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929
hinsichtlich der Rutschhemmung unterscheiden:1. um mehr als eine R-Gruppe bei zwei angrenzenden Bereichen.2. um mehr als zwei R-Gruppen, wenn der Übergang zu einer anderen Rutschhemmungdeutlich erkennbar oder zu erwarten ist (z. B. bei Türdurchgängen oder -durchfahrten).Bestehen aufgrund unterschiedlicher Rutschhemmungen Stolper- oder Rutschgefahren, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, wie Übergangsbereiche ...
Stand: 16.04.2025
Dialog: 12016
hinsichtlich der Rutschhemmung unterscheiden:1. um mehr als eine R-Gruppe bei zwei angrenzenden Bereichen.2. um mehr als zwei R-Gruppen, wenn der Übergang zu einer anderen Rutschhemmungdeutlich erkennbar oder zu erwarten ist (z. B. bei Türdurchgängen oder -durchfahrten).Bestehen aufgrund unterschiedlicher Rutschhemmungen Stolper- oder Rutschgefahren, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, wie Übergangsbereiche ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 42515
sie, bei der üblichen Anwendungskonzentration von etwa 1:1000, keinen positiven Einfluss. Stattdessen belasten sie unnötig das Abwasser." Weitere Informationen zum Thema "Reinigung" sind dem v.g. Merkblatt zu entnehmen. Eine Vorgabe, wie oft bzw. in welchen Abständen eine Arbeitsstätte allgemein zu reinigen ist, existiert allerdings nicht und liegt in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers. Hierbei sollte ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 15245
- und Befahrbarkeit von Schrägrampen enthält die ASR A1.8 „Verkehrswege“. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 6708
und Brücken, die nur zur Zierde dienen, sollte verzichtet werden. Auch glatt polierte Fliesen- und Steinböden oder hochglänzende Holzböden sind zu vermeiden....Teppichbeläge sind grundsätzlich auch geeignet. Allerdings muss Teppich vollflächig mit einem antistatischen Kleber verklebt werden. Außerdem sollte der Teppichboden nur einen sehr niedrigen Flor haben. Bei der Auswahl ist darauf zu achten ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 42353
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611
Anforderungen zur Rutschhemmung von Fußböden sind in der DGUV Regel 108-003 "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" aufgeführt.Im Anhang 1 der ASR A 1.5/1,2 "Fußböden" werden Verfahren zur Prüfung der rutschhemmenden Eigenschaft und des Verdrängungsraums (Begehungsverfahren – Schiefe Ebene) beschrieben.Informationen und Messgeräte, sowie deren Vor- und Nachteile ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 11361
und Decken so beschaffen sein müssen, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu reinigen sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.5 "Fußböden".Unter Abschnitt 4 "Allgemeines" ist unter anderem Folgendes nachzulesen:"(1) Fußböden müssen so beschaffen sein, instandgehalten ...
Stand: 26.07.2023
Dialog: 43587
Die grundsätzlichen Anforderungen an Fußböden in Arbeitsstätten finden sich unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume ...
Stand: 13.09.2017
Dialog: 30255
Unter der Nummer 1.5 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind. Arbeitsräume müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen ...
Stand: 25.03.2025
Dialog: 42959