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Grundsätzlich gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in allen Arbeitsstätten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in denen das Arbeitsschutzgesetz gilt. Ausnahmen, die sich aus dem Arbeitschutzgesetz -ArbSchG- ergeben: Die Arbeitsstättenverordnung gilt demnach nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten und nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d. h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der ArbStättV in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Gemäß der Nummer 1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
ist ebenfalls zu verbreitern, wenn der Raum beispielsweise durch Hocker, herausziehbare Schreibplatten, Gerätewagen, Racks oder Unterbauten dauerhaft eingeengt wird (Abbildung 23). Wartungsgänge, beispielsweise zwischen zwei Reihen von sich mit den Rückseiten gegenüberstehender Gaschromatographen, dürfen auch eine geringere Breite als 0,90 m haben. Reine Verkehrswege ohne Bedienflächen müssen mindestens 0,90 ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 42602
oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung.(3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen Belastung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
, die Arbeitsstätten entsprechend den Arbeitsstättenregeln, in denen der Arbeitsplatzbegriff noch eingeschränkt verwendet wird, eingerichtet haben und entsprechend noch betreiben."Dies bedeutet, dass seit Dezember 2016 der zeitliche Rahmen wegfällt und die Regelungen der ArbStättV auf jeden Arbeitsplatz, der nicht unter die Übergangsvorschriften fällt, unabhängig der zeitlichen Nutzung, anzuwenden ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42947
können. (2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen."Konkrete Maßangaben zur Raumhöhe werden in der Arbeitsstättenverordnung nicht genannt. Hierzu kann die ASR A1.2 ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Ziffer 2.3). Die ASR A1.8 "Verkehrswege" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zu Schutzziel und Verkehrswegbreiten sind durch den Arbeitgeber (oder auch Planer ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
genannt. So müssen Arbeitsräume eine ausreichende Grundfläche und in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche eine ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können. Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. Nach Ziffer 3.1 und 3.2 des Anhangs ...
Stand: 13.01.2025
Dialog: 4231
. Eine lichte Höhe von 2,50 m darf jedoch nicht unterschritten werden. (4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt wird, die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabgesetzt werden, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist. (5) Bei Unterschreitung der lichten Höhen nach Absatz 2 darf ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.(2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung.(3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 42222