Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 12 von 12 Treffern

Sind fehlende Warnhinweise auf Steckdosenleisten ein Grund, diese außer Betrieb zu nehmen?

kann auf dem elektrischen Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis angegeben sein. Dieses gilt entsprechend § 3 (2) 1. ProdSV auch für die CE-Kennzeichnung, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen ...

Stand: 24.01.2017

Dialog: 28263

Ist es ausreichend, die Übereinstimmung des angelieferten Artikels mit der Bestellung, der Gebrauchsanleitung und der CE-Erklärung abzugleichen?

eines von Ihnen vorgesehenen Arbeitsmittels (Produkts) getroffen. So wie weiter von Ihnen beschrieben, sorgen Sie dafür, innerbetrieblich zu erkennen, ob die gelieferten Produkte der von Ihnen bestellten Ware entsprechen. Der Hersteller bestätigt mit seiner CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen Konformitätserklärung das Einhalten der für dieses Produkt geltenden Herstellungsnormen und damit ...

Stand: 07.05.2021

Dialog: 43521

Muss bei Regalen neben der jährlichen Überprüfung durch eine befähigte Person eine regelmäßige Kontrolle durch einen Regalbeauftragten erfolgen?

Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpf ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42727

Müssen an Regalanlagen die Termine der letzten und der kommenden Prüfung eingetragen werden?

für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Da der Arbeitgeber nach jetziger Gesetzeslage von bestehenden Vorgaben "eigenverantwortlich" abweichen kann, ist die Einhaltung von Prüffristen unübersichtlich und somit nicht mehr pauschal zu erkennen. Durch die Kennzeichung des Regals mit einer Plakette über die durchgeführte Prüfung sowie einer weiteren Plakette mit dem Ablauf des laufenden Prüfzeitraums ...

Stand: 23.05.2016

Dialog: 19504

Müssen ortsveränderliche elektrische Geräte mit einer (dauerhaften) Prüf-Kennzeichnung versehen werden?

Der Prüfumfang bei der Überprüfung elektrischer Betriebsmittel gliedert sich in die folgenden Bereiche und wird im Anhang 5 der DGUV Information 203-071 dargestellt: - Besichtigen (5.1.1, Anhang 4 BGI/GUV-I 5190) - Messen (5.1.2) - Erproben, Funktionsprüfung (5.1.3) - Dokumentation (Kap. 7) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15142

Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

der Prüfung für ortsveränderliche elektrischen Betriebsmittel erhalten Sie in der DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer". Um jetzt auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Werden die vorgenannten Anforderungen erfüllt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Geräte nicht zwingend erforderlich. Die zusätzliche Kennzeichnung ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653

Muss zusätzlich zu den verfügbaren Prüfplaketten eine Grundplakette verwendet werden, die angibt nach welcher gesetzlichen Bestimmung geprüft wurde?

der Prüfaufzeichnung erfolgen. Der Prüfnachweis stellt die eigentliche Quelle für die Angabe nach der zu prüfenden Rechtsgrundlage dar.In § 17 Betriebssicherheitsverordnung wird für Aufzüge ausgeführt, dass auf der Kennzeichnung, z.B. durch eine Prüfplakette, sich der Monat und das Jahr der nächsten wiederkehrenden Prüfung sowie der prüfenden Stelle ergibt, demnach nicht die Prüfgrundlage (gesetzliche Bestimmung ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43171

Reicht ein Farbcode als Prüfkennzeichnung aus?

) zum Prüfergebnis erforderlich.Da nach § 14 (7) BetrSichV eine Aufbewahrungspflicht dieser Aufzeichnungen (bis zur nächsten Prüfung) gefordert wird, ist die "Verbindung" von Prüfgegenstand und zugehöriger Aufzeichnung in welcher Form auch immer, daher obligatorisch. Wie sonst soll ein Nachweis der sicheren Verwendung für das jeweilige ausgegebene Arbeitsmittel erfolgen? Ob diese Kennzeichnung, z. B. neben ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 43511

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

werden." Weitere Informationen zur Prüfung von Arbeitsmitteln (Betriebsmitteln) können Sie der TRBS 1201 sowie der DGUV Vorschrift 3 entnehmen. In der DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" findet sich unter Kap. 7 "Dokumentation und Kennzeichnung" folgendes: "Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Wie ist die jährliche Prüfung der elektrischen Geräte zu dokumentieren?

) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation enthalten sollte, ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten: - Identifikation des Arbeitsmittels (Typ, Hersteller, u. Ä.), - Standort, - Datum und Umfang ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 14504

Wie sind Prüfergebnisse von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln zu dokumentieren?

) - Auswertung, Festlegung der Prüffrist (Kap. 6) - Kennzeichnung (Kap. 7) Zur Dokumentation der Prüfergebnisse ist die Aufzeichnung von Messwerten und Messverfahren sinnvoll. Welche Informationen die Prüfdokumentation erhalten sollte ist in Kapitel 7 der DGUV Information 203-071 aufgeführt. Die Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen beinhalten:- Identifikation des Arbeitsmittels (Typ ...

Stand: 29.12.2016

Dialog: 15108

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626