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Wieviel Stunden darf ein Jugendlicher über 18 Jahre (in der 9. Klasse) nach der Schule arbeiten?

Es ist richtig, dass ein über 18-jähriger nicht mehr vom Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) erfaßt wird. Der Schüler ist volljährig und könnte aus diesem Grund neben der Schule auch einer Vollerwerbstätigkeit nachgehen. Er ist dann Arbeitnehmer und bei der Beschäftigung wären hier von Seiten des Arbeitgebers die arbeitszeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 08.03.2024

Dialog: 1581

Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

explizit erwähnt.Schweißarbeiten, die zum Zwecke der Ausbildung (Ausbildungsplan!) ausgeübt werden,  wären unter den im § 22 JArbSchG genannten Voraussetzungen zulässig. Schweißarbeiten zum Abfedern von Personalengpässen dienen nach unserer Bewertung nicht der Ausbildung zur Energieelektronikerin und sind daher für eine Jugendliche Auszubildende entsprechend § 22 JArbSchG nicht zulässig. ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996

Wie definiert sich das im Jugendarbeitsschutzgesetz genannte Verkehrswesen?

Im Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht wird zu Ihrer Frage ausgeführt:"Zum Verkehrswesen (S. 1 Nr. 3) zählen alle öffentl. und privaten gewerbl. und nicht gewerbl. Betriebe, die Personen, Waren oder Nachrichten in irgendeiner Art befördern, einschl. ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe (BVerwG 7.4.1983 NVwZ 1984, 374; OLG KA 14.1.1983 AP JArbSchG § 16 Nr. 1). Beispiele: Eisenbahn-, Straßenbahn ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 30570

Dürfen 15jährige (vollzeitschulpflichtig) in einem Supermarkt zwei Stunden am Tag Regale einräumen oder leichte Tätigkeiten hinter Bedientheken ausüben?

ist für vier Wochen/20 Tage pro Jahr zulässig. Die Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden/Tag bzw. 40 Stunden/Woche. Auch hier gilt die 5-Tage-Woche.Bei den Tätigkeiten hinter der Bedientheke wäre auch in den Ferien sicherzustellen, dass keine Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten (vgl. § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz) erfolgt. Hierzu könnten bspw. die Wurstschneidemaschinen gehören. ...

Stand: 30.09.2024

Dialog: 44023

In welchem Umfang dürfen Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, neben der Schule arbeiten gehen?

Informationen bietet die Arbeitsschutzverwaltung NRW an.Zuerst wäre ein Gespräch mit den Eltern hilfreich. Ansonsten kann auch die zuständige Aufsichtsbehörde für den Jugendarbeitsschutz (in NRW: die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen) eingeschaltet werden, die Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt. Ihre Hinweise zu den Informationen über die Beschäftigung werden vertraulich behandelt. ...

Stand: 10.05.2023

Dialog: 4268

Ist es zulässig, einen 14-jährigen Schüler zum Rasenmähen einzustellen?

leicht und für sie geeignet ist."Da wir annehmen, dass Sie als Unternehmen anfragen, gibt es für Sie keine Möglichkeit der Beschäftigung eines vollzeitschulpflichtigen Kindes.Sofern Sie als Privatperson anfragen, wäre das Rasenmähen zwar grundsätzlich unter § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) KindArbSchV einzustufen, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 ist jedoch insbesondere das Arbeiten an Maschinen (Unfallgefahren ...

Stand: 22.06.2024

Dialog: 43960

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

Für Jugendliche, also Personen über 15 Jahre, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten die Bestimmungen ab §§ 8 ff. des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) findet auf den Schulbesuch keine Anwendung. Deshalb ist es zulässig, Jugendliche außerhalb der Unterrichtszeit, z. B. in Cafés, zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung ist Folgendes zu beachte ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Dürfen Auszubildene unter 18 Jahren Beauftragungen, Unterweisungen etc. eigenhändig unterschreiben?

– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nötig. Die Unterweisung erfolgt zudem zum Schutze der Jugendlichen und sind folglich keine Belastung zum Nachteil des Betroffenen. Anders wäre es bei (negativen) Änderungen der Arbeitsbedingungen o.ä. für den Jugendlichen. Allgemein sollte jedoch noch in Betracht gezogen werden, ob es sich um einen 16- oder 14-jährigen Auszubildenden handelt. Es muss demnach immer ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 22379

Darf bei volljährigen Auszubildenden die gleitende Arbeitszeit geändert werden?

Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden mindesten ...

Stand: 01.09.2023

Dialog: 1073

Dürfen Jugendliche bei Festen (z.B. Strassenfest, Veranstaltungen von Vereinen) Alkohol ausschenken?

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht wäre zunächst zu klären, ob eine Beschäftigung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) vorliegt. Z.B. gilt das JArbSchG nicht für geringfügige Hilfeleistungen, soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit ausgeführt werden (§ 1 Abs. 2 JArbSchG). Diese Regelung könnte bei Straßenfesten oder Vereinsveranstaltungen greifen, bei denen der kommerzielle ...

Stand: 29.06.2023

Dialog: 5829

Ist Nachtarbeit während eines Schüler-Betriebspraktikums möglich?

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...

Stand: 17.11.2023

Dialog: 15307

Hat ein Jugendlicher, auch wenn kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz?

Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche bis zur Vollendun ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6633