Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

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Dürfen Jugendliche an Wochenenden zu Aushilfsarbeiten eingesetzt werden?

Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen und So ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 361

Darf ein 17-jähriger Hilfsarbeiter bei der Kanalsanierung eingesetzt werden?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) heranzuziehen. Gemäß § 2 JArbSchG handelt es sich bei dem 17-jährigen um einen Jugendlichen. Die Beschäftigungsverbote und Einschränkungen für Jugendliche finden sich im zweiten Titel des Gesetzes (§§ 22 ff JArbSchG), insbesondere im § 22.Danach dürfen Jugendliche u. a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie sc ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28824

Dürfen Jugendliche für Tätigkeiten in Bereichen, die mit Taubenkot verunreinigt sind, zum Reinigen eingesetzt oder beschäftigt werden?

Taubenkot gilt als hochinfektiös und hat schädigende Eigenschaften. Bei Reinigungsarbeiten können gefährliche Krankheitserreger durch Staubpartikel über den Mund, über die Atemwege sowie über die Haut oder Schleimhäute auf Menschen übertragen werden. Stoffe mit derartigen Eigenschaften gelten als biologische Arbeitsstoffe.Zum gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern sind besonders strenge Vorschr ...

Stand: 15.04.2019

Dialog: 3449

Dürfen Praktikanten (unter 18 Jahre) im Pflegedienst zur Speisenabgabe an Chemotherapiepatienten eingesetzt werden?

Die Beschäftigung von Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG - geregelt. Jugendliche dürfen nach § 22 Abs.1 JArbSchG u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und der Schutz der Jugendlichen durch die Aufsicht eine ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 19396

Darf eine 17-jährige Auszubildende bei Personalengpässen in der Produktion an den Maschinen eingesetzt werden?

Jugendliche dürfen nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG nur mit den dort unter Punkt 3 - 7 genannten Arbeiten beschäftigt werden, wenn die Arbeiten zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig ist und ihr Schutz durch einen Fachkundigen gewährleistet ist.Im Kommentar Zmarzlig/Anzinger Jugendarbeitsschutzgesetz ist z.B. das Verbot der Beschäftigung mit Lichtbogen- und Gasschweißen expliz ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 10996

Dürfen Auszubildende mit 16 Jahren an Flurförderzeugen für Mitgängerbedienung mit kraftbetriebenem Fahrwerk eingesetzt werden?

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlich ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 4594

Darf ein Jugendlicher unter 18 Jahren innerhalb der Absolvierung seines Freiwilligen Sozialen Jahres im OP-Bereich eingesetzt werden?

Gemäß § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG dürfen Jugendliche nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden, sofern dies nicht zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist. Zu diesen gefährlichen Arbeiten gehören u.a.- Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen- Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von biologischen Arbeitsstoffen ...

Stand: 12.03.2019

Dialog: 27394

Gibt es für Jugendliche, die für Schülerpraktika in Kindergärten eingesetzt werden, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Tätigkeitsverbote bzw. Einschränkungen?

Nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) gehören auch Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerpraktikanten, die Tätigkeiten mit biologischen Stoffen ausführen, zum zu schützenden Personenkreis (§ 2 Abs.9 i.V.m. § 1). Für Jugendliche, die noch keine 18 bzw. 14 Jahre alt sind, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und der Verordnung über den Kinderarbeitsschutz.Ne ...

Stand: 29.11.2023

Dialog: 6259

Dürfen jugendliche Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden?

Jugendliche Auszubildende dürfen im Rahmen ihrer Ausbildung in einer Sauna für Saunadienste (Sauna-Aufguss) eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist (§ 22 Abs.2 JArbSchG). Im Ausbildungsberuf "Fachangestellte/r für Bäderbetriebe" sehen wir das Erfordernis als gegeben an.Hinsichtlich ...

Stand: 29.01.2018

Dialog: 42171

Dürfen Jugendliche (Praktikanten) im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren (Greifvögel, Füchse, Wildschweine, Rehe etc.) eingesetzt werden?

Ein generelles Beschäftigungsverbot im Bereich der Pflege von verletzten oder kranken heimischen Wildtieren besteht nicht. Tiere von denen eine Infektionsgefahr für den Menschen ausgeht, dürfen von Praktikanten aber grundsätzlich nicht betreut werden.Damit die Jugendlichen beim ersten Schritt ins Berufsleben nicht mit Unfallgefahren konfrontiert werden, die sie aus mangelnder Erfahrung nicht erken ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13066

Dürfen Jugendliche im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres in einer Klinik, z. B. für grundpflegerische Tätigkeiten, eingesetzt werden?

Ihre Frage läßt sich nicht allgemein beantworten. Es ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. Dabei sind die folgenden Randbedingungen zu beachten:Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse von Jugendlichen, nicht nur für das Ausbildungsverhältnis. Auch im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) sind daher die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes einzuh ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 19615

Wie kann bei Tätigkeiten von jugendlichen Auszubildenden mit Krananlagen die Aufsicht sichergestellt und gewährleistet werden?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG. Dort sind unter § 22 Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dies sind u.a. Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen anzunehmen ist, dass Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden kö ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 21141