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Grenzwerte sind in der Lastenhandhabungsverordnung allerdings nicht festgelegt. Zur Konkretisierung wurden unterschiedliche Leitmerkmalmethoden entwickelt.Bei der Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten werden- Zeitanteil,- Lastgewicht (Gewichtung erfolgt getrennt nach Männern und Frauen)- Körperhaltung und- Ausführungsbedingungengewichtet und anschließend bewertet.Nur bei einem Punktwert ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 27320
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) entwickelt. Bezüglich des Heben und Tragens von Lasten steht die Leitmerkmalmethode Heben, Tragen und Halten von Lasten (Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten) (LV 9) zur Verfügung. Hierbei wird das Risiko von Beschwerden und Erkrankungen insbesondere der Lendenwirbelsäule in Abhängigkeit der Leitmerkmale ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 16495
sollen folgende Richtwerte ohne Schutzmaßnahmen nicht überschritten werden (Quelle: Kompendium "Arbeitsschutzrecht" - 2007; Taeger / Rose; Verlag Hüthig Jehle Rehm GmbH) :1. Grenzhublast in kg bei gelegentlichem Heben und Tragen(weniger als zweimal je Stunde; bis zu 3-4 Schritten)Lebensalter Frauen Männer15-18 J ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 10980
entwickelt worden, mit der relativ einfach ermittelt werden kann, welches Gewicht, bei welchen Ausführungsbedingungen wie oft gehoben bzw. umgesetzt werden darf. Dabei fließen ein: das Geschlecht, die Anzahl der Vorgänge, die Körperhaltung und weitere Ausführungsbedingungen.Informationen zur Leitmerkmalmethode und entsprechende Formblätter finden Sie auf der Seite der BAuA.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betrsicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Nach § 6 Absatz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen ...
Stand: 20.09.2023
Dialog: 14369
vom Gegenstand und seiner Positionierung bzw. auch von den Voraussetzungen der beiden Personen ab. Evtl. kann es auch zu einer ungleichmäßigen Lastverteilung auf die beiden ausführenden Personen kommen.Es bleibt unklar, um welche Tätigkeit und welchen Gegenstand es sich konkret handelt. Die Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 ...
Stand: 11.01.2021
Dialog: 42733
Für die Leitmerkmalmethode (LV 9) gibt es keine Trennung nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung. Bei der Methode sind einzelne Teilprozesse über einen gesamten Arbeitstag zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung ist aber auch die betriebsärztliche Betreuung zu beteiligen.Aktueller Hinweis:Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 19889
Grundsätzlich sollte ein seitliches Heben vermieden werden. In der Leitmerkmalmethode wird dies durch die Haltungswichtung abgebildet und es ist ein höherer Punktwert anzusetzen.In der "Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg" sind für "Häufige / ständige Rumpfverdrehung bzw. -seitneigung erkennbar" 3 Zusatzpunkte ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 42886
Die von Ihnen beschriebene Tätigkeit fällt unter die Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschrift enthält keine Grenzwerte, mit denen ein Verbot des Hebens und Tragens gekoppelt ist. Sie schreibt vielmehr dem Arbeitgeber vor:1. eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Maßnahmen daraus abzuleiten;2. bei der Übertragung von Aufgaben die körperliche Eignung der Beschäftigten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 29188
In der Lastenhandhabungsverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit) werden zu Merkmalen, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit ergeben können, Festlegungen getroffen.Konkrete Grenzwerte bzw. Bestimmungen, wie viele Personen welches Gewicht schieben dürfen oder wie häufig ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 7160
Die in der Anfrage beschriebene Haltung ist bei Freistrahlarbeiten sehr häufig zu beobachten. Eine Alternative ist das Tragen des Schlauchs auf der Schulter, wobei die größere Schlauchlänge zwangsläufig ein höheres Gewicht bedeutet. Eine Bindung des Schlauchs an den Körper bzw. den Schutzanzug (z. B. mittels Tragegurt) könnte zwar zur Entlastung der linken Hand führen, behindert ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 65
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist ein Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Beschäftigten durch Heben, Tragen oder Ziehen bei der Arbeit nicht gesundheitlich beeinträchtigt werden.Auf die DGUV Information 207-010 "Rückengerechtes Arbeiten in der Pflege und Betreuung - Damit der Mensch nicht zur Last ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 14553
für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die LASI-Veröffentlichung LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten" und die LASI-Veröffentlichung LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten" bekannt gegeben.Beim Tragen bzw. Transportieren eines Menschen im Rollstuhl können vom Grundsatz her ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 21973
im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.Nach § 3 Abs ...
Stand: 13.09.2018
Dialog: 3723
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert unter Nummer 3.3 Absatz 2 des Anhangs :"Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt w ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 16007