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sind, so kann der Arbeitgeber auch durch organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten mit Behinderungen in vergleichbarer Weise sicherstellen.(3) Die Pflichten des Arbeitgebers aus Absatz 1 beziehen sich nicht nur auf im Betrieb namentlich bekannte schwerbehinderte Beschäftigte, sondern auf alle Beschäftigten mit einer Behinderung ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
werden muss. Dies kann z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit (siehe Punkt 6.1 Absatz 1) erforderlich sein oder auch auf Weisung des Arbeitgebers, z. B. zur einheitlichen Darstellung des Betriebes, notwendig sein. (3) Eine Unzumutbarkeit im Sinne des Anhangs 4.1 Absatz 3 Satz 1 ArbStättV ist u. a. gegeben, wenn z. B. der Raum nicht gegen Einsichtnahme von außen geschützt ...
Stand: 11.05.2023
Dialog: 4973
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV- fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Diese Regelung gilt nicht für Räume, bei denen betriebs-, produktions- oder bautechnische Gründe Tageslicht oder einer Sichtverbindung nach außen entgegenstehen (Ziffer 3.4 Anhang ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche festgelegt. Unter dem Punkt 4.2 finden Sie zusätzliche Anforderungen an Pausenräume, sowie unter dem Punkt 4.3 zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche.Besonders hervorheben möchten wir folgende Punkte:Unter Punkt 4.1"(1) Pausenräume und Pausenbereiche müssen in einer der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Umgebung eingerichtet und betrieben ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643
, sowie unter dem Punkt 4.3 zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche.Besonders hervorzuheben sind hier die folgenden Absätze des Punkt 4.1 "(1) Pausenräume und Pausenbereiche müssen in einer der Sicherheit und der Gesundheit zuträglichen Umgebung eingerichtet und betrieben werden. Pausenbereiche sind Pausenräumen gleichgestellt, wenn sie gleichwertige Bedingungen für die Pause gewährleisten. (2) Ein Pausenraum ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 42240
des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 43660
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Angaben über Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Anhang unter Nummer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen,- Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen,- Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und- Flächen für Sicherheitsabstände, soweit sie nicht bereits in den Stell ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43895
sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten.(3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 24383
:- Bewegungsflächen der Beschäftigten am Arbeitsplatz,- Flächen für Verkehrswege einschließlich der Fluchtwege und Gänge zu den Arbeitsplätzen und zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen,- Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten und Einrichtungen,- Funktionsflächen für alle Betriebs- bzw. Benutzungszustände von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen und- Flächen für Sicherheitsabstände ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 42222
des Hauptfluchtweges bis zu 5 Personen aufhalten. Absatz 7 lässt eine Ausnahme hinsichtlich der lichten Mindestbreite von 90 cm zu:"In Gebäuden, die bis zum 30.9.2022 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, dürfen Hauptfluchtwege nach Tabelle 1 Nummer 1 Spalte C für bis 5 Personen mit einer lichten Mindestbreite von 0,875 m eingerichtet oder solange betrieben ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43364
im Betrieb. Wendet der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Arbeitsstätten an, kann er davon ausgehen, dass er in Bezug auf den Anwendungsbereich der Technischen Regeln für Arbeitsstätten die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einhält (Vermutungswirkung).Die auf der Grundlage der Arbeitsstättenverordnung von 1975 erlassenen Richtlinien für Arbeitsstätten, welche (noch) nicht in neue Technische Regeln ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Wände verwendet werden dürfen, die hinsichtlich ihrer Beschaffenheitsanforderungen den europäischen und nationalen Vorschriften (z. B. Produktrecht) entsprechen, die für die Verwendung in der Arbeitsstätte geeignet sind und sicher betrieben werden können.Die Einbausituation und das Betreiben von Fenstern, Dachoberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden stellen Anforderungen ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42265